Der E-Scooter ermöglicht eine einfache Fortbewegung von A nach B – und das inzwischen in fast jeder großen Stadt Deutschlands. Gerade nachts und bei Partypeople erfreuen sich die Scooter großer Beliebtheit. Da liegt die Frage nahe: Ist es erlaubt, alkoholisiert E-Scooter zu fahren? Und wo liegt überhaupt die Promillegrenze beim E-Roller? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Ratgeber.
- Für E-Scooter gilt dieselbe Promillegrenze wie für Autofahrer auch.
- Ab 1,1 Promille ist die Grenze von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat überschritten.
- Wer betrunken mit einem E-Roller fährt, kann mit einem Bußgeld von 250€ bis 1500€ rechnen.
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Was sind die Voraussetzungen, um in Deutschland mit dem E-Scooter fahren zu dürfen?
Der E-Scooter sieht äußerlich aus wie ein normaler Tretroller, aber hat im Gegensatz zum normalen Tretroller einen Elektroantrieb. Somit ist er der Kategorie „Elektrokleinstfahrzeuge“ zuzuordnen. Um ihn fahren zu dürfen, muss man daher mindestens 14 Jahre alt sein – einen Führerschein braucht man nicht. Nichtsdestotrotz gelten für den E-Roller alle Verkehrsregeln, die auch für Autofahrer gelten. So muss der E-Scooter-Fahrer beim Abbiegen ein Handzeichen geben und bei einer roten Ampel halten.
Fahren darf man mit dem E-Scooter auf dem Fahrradweg und falls es keinen gibt, nur auf der normalen Fahrbahn.
Mit wie viel Promille darf man E-Scooter fahren?
Für E-Scooter gilt in Deutschland dieselbe Promillegrenze wie für andere Kraftfahrzeuge auch. Wie viel Promille sind beim E-Scooter-Fahren gestattet? Und ab wann steht das Fahren mit dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss unter Strafe?
Gut zu wissen: Durch den Alkoholkonsum wird die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit deutlich eingeschränkt, sodass alkoholisierte Fahrer in brenzligen Situationen häufig nicht mehr rechtzeitig reagieren können. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, komplett auf Alkohol zu verzichten, wenn Sie eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr planen. Aufgrund der eingeschränkten Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit durch Alkoholeinfluss gilt auch für das Fahren von E-Scooter 0,49 Promille als maximaler Wert. Das ist hier die 0,5-Promille-Grenze, die jeder Autofahrer kennt. Überschreiten Sie einen Alkoholwert von 0,49 Promille, handeln Sie ordnungswidrig. Das bedeutet für Sie, mindestens ein Bußgeld von 500€, zwei Punkte in Flensburg sowie ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.
Ein striktes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und auch für Fahrer unter 21 Jahren. Die 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und unter 21-Jährige greift auch bei E-Scootern uneingeschränkt. Ein Verstoß gegen die 0,0-Promille-Grenze kann neben 250€ Bußgeld und einem Punkt in Flensburg als A-Verstoß gewertet werden. Bei diesem Verstoß droht die Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre.
E-Scooter betrunken fahren – Ab wann liegt eine Straftat vor?
Ab 1,1 Promille wird das Fahren mit einem E-Scooter als eine strafbare Trunkenheitsfahrt angenommen und Betroffene müssen bei fahrauffälligem Verhalten mit einer Anzeige rechnen. Dann drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Mögliche Nebenstrafen sind ein bis zu 6-monatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Doch grundsätzlich kann das Fahren unter Alkoholeinfluss auch schon deutlich früher als Straftat gewertet werden. Die Sanktionen können sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden. Denn beim Fahren unter Alkoholeinfluss kann die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat fließend sein. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille kann einem Fahrer der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) gemacht werden, wenn dieser sich fahrauffällig verhält.
Wie teuer ist es, mit dem E-Scooter betrunken zu fahren?
Welche Sanktionen und Strafen drohen können, wenn Sie auf dem E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr unterwegs sind, haben wir Ihnen hier kurz und bündig aufgelistet:
Betrunken fahren mit einem E-Scooter (0,5 Promille oder mehr)
- 1. Mal: 500€ Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
- 2. Mal: 1000€ Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot
- 3. Mal: 1500€ Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot
Betrunken fahren mit einem E-Scooter (1,1 Promille oder mehr)
- Geldstrafe nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 2 oder 3 Punkte in Flensburg und Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis
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