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Unfall in Probezeit – Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

Frau Probezeit mit Auto
Mit welchen Folgen muss ich bei einem Unfall in der Probezeit rechnen? ©bigstockphoto.com // Denis Rozhnovsky // 383934731
Inhaltsverzeichnis: Unfall in Probezeit – Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

Führerscheinneulinge müssen in Deutschland eine zweijährige Probezeit bestehen, in welcher besondere Regeln gelten. Bei einem Verkehrsunfall in der Probezeit liegen die Nerven dementsprechend blank. Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, mit welchen Folgen Sie als Fahranfänger nach einem Unfall in der Probezeit rechnen müssen und warum Fahrerflucht eine ganz schlechte Idee ist.

In Kürze

  • Sind Sie nicht schuld am Verkehrsunfall, müssen Sie mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen.
  • Sind Sie zum Teil Schuld oder haben den Unfall verursacht, kann das für Sie als Fahranfänger sehr teuer werden.
  • Bei vollendeten Straftaten droht Ihnen der Verlust Ihres Führerscheins.
  • Wir von faire-Regulierung helfen Ihnen zuverlässig und 100% kostenfrei bei Fragen rund um Ihre Schadensregulierung weiter.

Die entscheidende Frage: Wer ist schuld?

Um beantworten zu können, welche Folgen der Verkehrsunfall in der Probezeit für Sie hat, muss zunächst die Schuldfrage geklärt werden. Hierbei gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Sie sind nicht schuld am Unfall.
  2. Sie tragen eine Teilschuld.
  3. Sie haben den Verkehrsunfall verursacht.

Tragen Sie als Fahranfänger keine Schuld am Verkehrsunfall, so haben Sie auch keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten. Wenn Sie hingegen eine Teilschuld tragen oder den Unfall verursacht haben, indem Sie beispielsweise die Vorfahrt missachtet haben, müssen Sie mit Folgen rechnen.

Hinweis: Begehen Sie als Fahranfänger unter keinen Umständen Fahrerflucht! Bei Fahrflucht drohen der Führerscheinentzug, eine saftige Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Es ist also immer besser mit dem Unfallgegner zu sprechen und Kontaktdaten auszutauschen und ggf. den Unfall bei der Polizeibehörde zu melden. Mehr zum Thema Fahrerflucht erfahren Sie hier.

Welche Folgen hat ein Unfall während der Probezeit?

Welche Folgen ein Unfall in der Probezeit für den Führerschein hat, hängt sehr davon ab, um welchen Verstoß es sich handelt und ob Personen verletzt wurden.

Wichtig

Ein Unfall in der Probezeit hat nur Konsequenzen für den Fahranfänger, wenn er mindestens teilweise selbst die Schuld am Unfall trägt. Unterteilt sind die Verstöße in schwerere Vergehen (auch A-Verstöße genannt) und weniger schwere (B-Verstöße).

Begehen Sie als Fahranfänger eine Ordnungswidrigkeit, wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung, und verursachen dadurch einen Unfall, richten sich die Folgen nach dem Bußgeldkatalog. Der enthält für jeden Verstoß ein spezielles Bußgeld und definiert auch Strafen wie Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Grundsätzlich sind die Sanktionen abhängig von der Unfallursache und der Schwere des Schadens.

Unfall in der Probezeit wegen eines A-Verstoßes

Dazu zählen beispielsweise die Missachtung des Überholverbots oder ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregelung. Das sind also die schweren Verstöße. A-Verstöße haben eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge, sowie den Besuch eines Aufbauseminars für Fahranfänger. Kommt es zu einem weiteren A-Verstoß in der Probezeitverlängerung, gibt es eine Verwarnung sowie die Empfehlung eines verkehrspsychologischen Beratungsgespräches. Folgt noch ein weiterer A-Verstoß, kann der Führerschein entzogen werden.

Hinweis: Wird der Besuch eines Aufbauseminars verweigert, kann dem Betroffenen ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Unfall in der Probezeit wegen eines B-Verstoßes

Zu den B-Verstößen gehören z. B. das Fahren mit abgefahreneren Reifen oder das Überziehen der Hauptuntersuchung, die dann im Vergleich zur A-Gruppe weniger schwer sind. Mit Auswirkungen auf die Probezeit müssen Sie nicht rechnen.

Hinweis: Bei einem weiteren B-Verstoß müssen Sie mit denselben Folgen wie bei einem A-Verstoß rechnen.

Strafrechtliche Konsequenzen

Kommt es durch den Unfall zu verletzten Personen, kann Ihnen in der Probezeit eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung drohen. Diese Straftaten sind auch A-Verstöße. Allerdings sind die Folgen für Ihre Probezeit im Vergleich zu den strafrechtlichen Konsequenzen nicht so gravierend. Nach § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) müssen Sie bei einer fahrlässigen Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen. Bei einer fahrlässigen Tötung sogar bis zu fünf Jahre. Das zählt auch für geübte Fahrer.

Wichtig! Begehen Sie eine Straftat im Straßenverkehr, wie beispielsweise eine fahrlässige Körperverletzung, eine Fahrerflucht, oder eine unterlassene Hilfeleistung, müssen Sie mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Was bedeutet ein Blechschaden für den Versicherungsschutz?

Grundsätzlich wird bei einem Unfall während der Probezeit die Schadensfreiklasse hochgestuft, sodass der Fahrzeughalter zukünftig höhere Beiträge bezahlen muss. Diese Höherstufung ist davon unabhängig, ob ein schwerwiegendes oder minderschweres Vergehen zu dem Unfall geführt hat.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind Fahranfänger und während der Probezeit unverschuldet in einen Unfall geraten? Dann am besten schnell bei faire-Regulierung.de melden. Das sichere Verfahren im Überblick:

  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
  • Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weiter Vorgehen.
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