Sie haben einen Unfall verursacht oder sind in einen Unfall geraten – und einer der Beteiligten hatte keinen Führerschein? Auch wenn Sie eigentlich nicht schuld wären, in dieser Konstellation wird es rechtliche Konsequenzen geben. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Strafen bei einem Unfall ohne Fahrerlaubnis drohen und welche Geldstrafen Sie erwarten, wenn Sie Ihren Führerschein Zuhause vergessen haben. Wir erklären Ihnen dabei sowohl die strafrechtlichen Konsequenzen als auch die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei Ihrem Kfz-Versicherer.
Wenn Sie einen „Unfall ohne Führerschein“ verursachen, müssen zwei wesentliche Situationen unterschieden werden:
- Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis und haben lediglich vergessen, den Führerschein mit sich zu führen, erwartet Sie „nur“ ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
- Fahren Sie jedoch ohne gültige Fahrerlaubnis und besitzen daher keinen Führerschein oder Ihr Führerschein wurde Ihnen entzogen, stehen erhebliche Strafen im Raum. Es ist eine Straftat.
Sie haben Ihren Führerschein vergessen?
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen und nur vergessen haben, verstoßen Sie gegen § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieser besagt, dass Sie bei jeder Fahrt Ihren Führerschein mitführen müssen und diesen zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen müssen.
Missachten Sie diese Vorschrift, dann müssen Sie ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bezahlen. Ganz anders sieht das aus, wenn Sie keine Fahrerlaubnis besitzen! Dann begehen Sie eine Straftat.
Sie fahren ohne gültige Fahrerlaubnis?
Fahren Sie ohne Fahrerlaubnis, begehen Sie nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie nie eine Fahrerlaubnis erworben haben, oder ob Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Höhe des Strafmaßes hängt dann davon ab, ob Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit vorliegt.
- Vorsatz: Ihnen wird bewusstes, willentliches Handeln nachgewiesen. Das kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben.
- Fahrlässigkeit: Sie kommen Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach. Hier müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen rechnen.
Hinweis: Dem Fahrzeughalter droht auch eine Strafe, wenn er zulässt, dass jemand sein Fahrzeug fährt, derjenige aber nicht die nötige Fahrerlaubnis vorweisen kann. Als Fahrzeughalter können Sie dann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Unfall ohne Führerschein verursacht
Die Sachlage wird komplizierter, wenn Sie dann auch noch einen Unfall ohne Führerschein verursachen. Zum einen müssen Sie dann die oben genannten Strafen für das Fahren ohne Führerschein oder gar ohne Fahrerlaubnis auf sich nehmen. Dazu kommen dann die Unfallfolgen erschwerend hinzu. Diese hängen stark davon ab, wie schwer der Schaden letztendlich ausfällt.
Der Unfallverursacher muss bei dem Fahrzeug des Geschädigten den Zustand wiederherstellen, welchen dieses vor dem Unfall hatte und auch eventuell Schadensersatz leisten. Auch muss der Unfallverursacher für weitere Kosten wie beispielweise Behandlungskosten und Fahrtkosten aufkommen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie nie eine Fahrerlaubnis erworben haben, oder ob Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Zahlt die Versicherung?
Generell zahlt die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden, die dem Unfallgegner entstanden sind. Aber wie sieht das aus, wenn der Unfall entstanden ist und Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren sind? Nach § 5 Absatz 1 der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV) liegt bei Ihnen dann eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen.
Bei einem Unfall ohne Führerschein ist der Versicherer eventuell nicht dazu verpflichtet, die Ihnen entstandenen Kosten zu übernehmen oder gar vollständig zu begleichen. Meist wird Ihre Versicherung zwar den Geschädigten auszahlen, aber Sie werden später sehr wahrscheinlich in Regress genommen. Das heißt, dass Ihre Versicherung dann einen Teil der Kosten von Ihnen zurückverlangen kann.
Gemäß § 5 Absatz 3 der KfzPflVV ist die Summe bei einem Regress auf 5.000 Euro beschränkt. Doch Vorsicht! Diese Summe kann sich erhöhen, wenn Sie beispielsweise nicht nur ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, sondern auch noch betrunken das Fahrzeug geführt haben oder Fahrerflucht begangen wurde.
Fahrerflucht und keine Fahrerlaubnis
Entsprechend empfindlich werden die Strafen, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren sind, dabei einen Unfall verursacht haben und anschließend Fahrerflucht begangen haben. Dann machen Sie sich zwei Obliegenheitsverletzungen schuldig. Ihr Versicherer wird Ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach den Versicherungsschutz versagen. Strafrechtlich drohen nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine saftige Geldstrafe. Zudem kommt für das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe hinzu.
Mehr zur Fahrerflucht erfahren Sie hier.
Bei einem Unfall ohne Führerschein und Fahrerlaubnis mit anschließender Fahrerflucht entfällt der Versicherungsschutz vollständig, sodass der Unfallverursacher für sämtliche Kosten im Rahmen der Schadensregulierung selbst aufkommen muss.
Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung
Sie waren ohne Führerschein oder gültige Fahrerlaubnis unterwegs und sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten? Oder Sie sind in einen Unfall verwickelt, bei dem Ihr Unfallgegner keinen Führerschein hatte? Dann am besten schnell bei freie-Regulierung.de melden. Das sichere Verfahren im Überblick:
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