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5 Tipps – wenn sich die gegnerische Versicherung nicht meldet

Gegnerische Versicherung meldet sich nicht
Gegnerische Versicherung meldet sich nicht ©Bigstockphoto.com // Foxy burrow // ID 230574904
Inhaltsverzeichnis: 5 Tipps – wenn sich die gegnerische Versicherung nicht meldet

Nach einem Verkehrsunfall, den ein anderer zu Ihrem Nachteil verursacht hat, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme eines Schadens zuerst Ihre Versicherung und dann die des Unfallverursachers informieren. Im besten Fall wird Ihnen die gegnerische Versicherung die weiteren Schritte zur Abwicklung Ihres Schadens erklären und Sie somit an die Hand nehmen. 

Doch diese setzt sich häufig nur sehr schleppend mit dem Vorfall auseinander. Das dient oft dazu, die Zahlungsverpflichtung hinauszuzögern. Sollte die gegnerische Versicherung nicht auf Ihre Anfragen reagieren, lassen wir Sie nicht allein im Regen stehen!

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So treten Sie am besten in Kontakt mit der Versicherung

Generell können Sie die gegnerische Versicherung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, wobei sich zur ersten Kontaktaufnahme ein persönliches Telefongespräch empfiehlt. Jedes Versicherungsunternehmen hat eine Servicehotline, unter der Sie Ihr Anliegen schildern können. Im Regelfall werden Sie an die entsprechende Schadenabteilung der Versicherung weitergeleitet.

Wichtig

Notieren Sie sich beim Gespräch den Namen des Sachbearbeiters und dessen Kontaktdaten, damit Sie sich bei weiteren Fragen direkt an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der gegnerischen Versicherung wenden können!

Diese Fristen werden der gegnerischen Versicherung eingeräumt

Der gegnerischen Haftpflichtversicherung wird ein gewisser Zeitraum zugebilligt, innerhalb dessen sie ihre Eintrittspflicht zu bestätigen hat. Diese sogenannte Prüffrist beginnt mit der Zusendung eines speziellen Anspruchsschreibens beim Haftpflichtversicherer. Darin müssen Sie als Geschädigter Angaben zum Unfallhergang machen. Wichtig ist es dabei, den Unfallort und die Unfallzeit zu nennen und die Details des tatsächlichen Unfallhergangs zu schildern.

Fehler beim Ausfüllen des Fragebogens können aber Anspruchskürzungen durch die gegnerische Versicherung zur Folge haben. Lassen Sie sich daher im besten Falle professionell beraten.

Wie lange dauert es, bis sich die gegnerische Versicherung meldet?

Der Zeitraum, bis sich die Versicherungen der Unfallgegner bei Ihnen melden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel der internen Bearbeitung des Unfalls, Rückfragen und Klärungen mit dem Unfallverursacher und weiteren Dingen, auf die Sie wenig Einfluss haben. Nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Saarbrücken – Beschluss vom 10.11.2017 – 4 W 16/17) ist ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessene Prüffrist festgelegt. 

Die Versicherung meldet sich nicht nach Schadensmeldung? Sie können hier also mit einer Wartezeit von mindestens vier Wochen rechnen. 

Tipp

Sie haben keine Lust und keine Zeit, in der Warteschleife der Versicherung zu hängen, um Ihren Unfall zu melden? Gerne übernehmen wir das. Unser Netzwerk aus Verkehrsrechtsexperten überprüft all Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall und kommuniziert mit allen im Schadensmanagement beteiligten Parteien.

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Riskieren Sie keine Kürzungen durch die gegnerische Versicherung – lassen Sie Ihren Unfall kostenfrei und unverbindlich durch unsere Regulierungs-Spezialisten prüfen.

Fünf Tipps, wenn sich die gegnerische Versicherung nicht meldet

#1 In regelmäßigen Abständen nachhaken

Stellen Sie regelmäßig telefonisch oder per E-Mail Nachfragen zu dem Sachstand Ihres Anliegens.

#2 Direkten Kontakt aufnehmen

Nehmen Sie direkten Kontakt mit der Schadensabteilung der Versicherung auf.

#3 Hinweis auf Prüffrist

Weisen Sie die Versicherung auf die geltende Prüfungsfrist hin.

#4 Termine setzen

Vereinbaren Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen festen Termin für eine Rückmeldung.

#5 Spezialisten beauftragen

Sie haben den Überblick in Ihrer Schadensregulierung verloren und wissen gar nicht, welche Ansprüche Ihnen zustehen? Dann beauftragen Sie uns als unabhängigen Spezialisten an Ihrer Seite. Wir bündeln ein Netzwerk erfahrener Rechtsexperten für Sie, die Ihre Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Unfall kostenfrei prüfen.

So geht’s schneller

Eine Schadensregulierung muss nicht zwingend kompliziert und langwierig sein, denn mit uns gehen Sie einen cleveren Weg. Unser Netzwerk an Experten kümmert sich um die komplette Regulierung Ihres Schadens.

Immer up-to-date sein: Im KIS (Kundeninformationssystem) sehen Sie den Status Ihres Falls. Dazu müssen Sie weder eine Software noch eine App installieren. Über Ihren Internetbrowser – egal ob auf dem Handy oder PC – greifen Sie ganz unkompliziert auf das KIS zu. Hier können Sie wichtige Dokumente wie Rechnungen oder Gutachten direkt online sehen. Mit dem KIS sagen Sie adé zu Papierkram und langem Suchen.

Zeit sparen: Ihr Aufwand wird auf ein Minimum reduziert. Denn die spezialisierten Rechtsexperten prüfen Ihre Ansprüche nach einem Unfall und kommunizieren mit allen am Schadensmanagement beteiligten Parteien wie Versicherung, Anwalt, Werkstatt, Gutachter etc. So haben Sie mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge.

Und jetzt? Innerhalb von nur 2 Minuten melden Sie uns Ihren Unfall. Das geht ganz einfach online oder telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 – 30 111 60. Ein Spezialist aus unserem Netzwerk ruft Sie zurück und geht mit Ihnen das weitere Vorgehen durch. Für Sie ist nun Entspannung angesagt.

FAQ zur gegnerischen Versicherung

Unfallgegner meldet Schaden nicht - Kann ich selbst aktiv werden?

Es kommt häufig vor: Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht und hofft so, um eine Regulierung herum zu kommen. Sie sind jedoch nicht darauf angewiesen, dass der Unfallverursacher den Schaden meldet. Sie können den Unfall auch selbst der gegnerischen Versicherung zur Kenntnis bringen und sich einfach selbst mit dieser in Verbindung setzen. Oder Sie beauftragen uns damit und sparen sich so Zeit und Nerven.

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Was tun, wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet?

Was, wenn Unfallgegner Schaden nicht meldet? Diese Frage stellen sich viele, die unverschuldet in einen Unfall geraten sind. Am besten warten Sie gar nicht erst darauf, dass der Unfallgegner den Schaden seiner Versicherung meldet. Sie können das auch selbst tun und können den Unfall einfach bei dessen Versicherung angeben. Oder wir übernehmen das für Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Wer zahlt, wenn der Unfallverursacher nicht versichert ist?

In diesem Fall springt die sogenannte Verkehrsopferhilfe ein und übernimmt die Regulierung Ihrer Schäden. Hier kann professionelle Hilfe ratsam sein. Unsere Verkehrsrechtsexperten sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche gewahrt bleiben.

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Was passiert, wenn der Unfallverursacher den Schaden nicht seiner Versicherung meldet?

Das kann zu Ihrem Nachteil sein, da Sie zum Beispiel auf die Regulierung Ihrer Schäden länger warten als notwendig. Verlassen Sie sich daher nicht darauf, dass der Unfallverursacher den Schaden meldet. Werden Sie selbst aktiv und melden Sie den Unfall. Wir helfen Ihnen hier gern weiter. Sprechen Sie uns an. 

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Gegnerische Versicherung zahlt nicht - Was tun?

Die Gegnerische Versicherung wird versuchen, Ihre Ansprüche möglichst gering zu halten. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, kann häufig nur noch ein Anwalt helfen. Wir sorgen dafür, dass es gar nicht erst so weit kommt. Sprechen Sie uns an.

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