Viele Betroffene stehen nach einem Unfall vor der Frage: “Lasse ich mein Fahrzeug reparieren oder kaufe ich mir ein neues Auto?” Schnell wird man dabei mit Begriffen wie Totalschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand konfrontiert. Es ist wichtig, all diese Begriffe einzuordnen und in den richtigen Zusammenhang zu bringen. Das klingt jetzt alles kompliziert, muss es aber für Sie nicht sein. Wir zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen.
Was ist ein technischer und was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Um diese Frage zu beantworten, ist zunächst zu klären, was es überhaupt mit den Begriffen “Wiederbeschaffungswert“, „Restwert“ und „Wiederbeschaffungsaufwand” auf sich hat:
Der Wiederbeschaffungswert entspricht der Summe, die man aufbringen müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Daher handelt es sich beim Wiederbeschaffungswert Auto also um Kosten, die für den gleichwertigen Ersatz des beschädigten Autos notwendig sind.
Hierbei handelt es sich um den Wert des Fahrzeugs nach einem Autounfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt.
Damit ist der tatsächliche Aufwand für die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs gemeint. Dieser ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
Mit diesen Begriffen lassen sich die Bedingungen für einen wirtschaftlichen und technischen Totalschaden nun genauer erklären. Denn es handelt sich um einen technischen Totalschaden, wenn eine Reparatur des Fahrzeugs nicht mehr möglich ist. Das heißt konkret, dass der Restwert, der vom Sachverständigen festgesetzt wird, null Euro beträgt.
Ist das Fahrzeug derart beschädigt, dass die veranschlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wiederbeschaffungswert, dann handelt es sich um einen echten Totalschaden.
Doch was in dann ein unechter Totalschaden? Hier spricht man dann vom wirtschaftlichen Totalschaden. Denn hier liegen die Reparaturkosten noch unter dem Wiederbeschaffungswert, aber über der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert nennt man Wiederbeschaffungsaufwand. Der Wiederbeschaffungswert meint dabei den Betrag, den Sie aufwenden müssen, um sich ein Fahrzeug zu kaufen, das die gleiche Art und Güte Ihres alten Auto zum Unfallzeitpunkt hatte. Bei dem Restwert handelt es sich um den Wert, den Ihr Fahrzeug nun nach dem Unfall mit dem Unfallschaden hat.
Sie wissen nicht, ob Ihr Auto nach einem Unfall einen technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden aufweist? Wie es nun mit dem verunfallten Fahrzeug weitergeht? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Experten aus unserem Netzwerk prüfen alle Ansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen und kümmern sich um alle Schritte für Ihre bestmögliche Schadensregulierung.
Unfallgeschädigte in Ihrer Situation bekommen bei fairforce.one einfach beste Unterstützung.
Hat ein wirtschaftlicher Totalschaden Nachteile?
Bei einem Totalschaden stellt sich die Frage, wie ein unechter und echter Totalschaden zu berechnen sind.
Hier ein kleines Beispiel zu einer wirtschaftlicher Totalschaden Berechnung:
Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs (Wiederbeschaffungswert) = 10.000 EUR
Von einem echten Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Wenn also in unserem Zahlenbeispiel die Reparaturkosten über 10.000 EUR liegen, ist diese Bedingung erfüllt.
Restwert des Autos = 5.000 EUR
kalkulierte Reparaturkosten = 6.000 EUR netto.
Die Bedingung des echten Totalschadens sind hier also nicht erfüllt, allerdings die des wirtschaftlichen Totalschadens (unechter Totalschaden).
Denn hier würden die Kosten für die Reparatur mit 6.000 Euro über der Differenz aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (Wiederbeschaffungsaufwand), in diesem Falle 5.000 Euro, liegen.
Was sagt die 130% Regel bei Totalschaden Auto?
Als Spezialregelung gilt die sogenannte 130 % Regel. Bei einem unverschuldeten Unfall wahrt sie das Integritätsinteresse des Geschädigten. Hiermit bezeichnet man das Interesse des Geschädigten am Erhalt seines Vermögens. Die Regel kann sowohl bei einem echten Totalschaden als auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden in Betracht kommen – jedoch lediglich in einem Haftpflichtfall. Bei einem Kaskoschaden findet diese Sonderregel keine Anwendung! Hier gilt als Obergrenze für die Reparaturkosten der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Durch die 130 % Regel hat der Geschädigte die Möglichkeit, sein beschädigtes Fahrzeug zu behalten, wenn die Kosten für die Instandsetzung maximal 30 % über den Kosten für die Wiederbeschaffung liegen. Das heißt, Sie können bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten als Schadensersatz fordern, wenn Ihr Wagen für diesen Betrag wiederhergestellt werden kann und Sie Ihr Auto weiterhin nutzen. Der sogenannte Weiternutzungswille und das Integritätsinteresse sind wichtige Voraussetzungen für die 130%-Regel.
Beispiel für wirtschaftlicher Totalschaden, Auto behalten:
Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Auto = 7.000 EUR
Maximaler Schadensersatz für die Reparatur = 9.100 € = 130 % von 7.000 € Wiederbeschaffungswert
Liegen die Reparaturkosten über der 130 % Grenze, wird maximal eine Summe in Höhe des Wiederbeschaffungswertes gezahlt.
Zusammenfassend können Sie daher unter den oben genannten Bedingungen Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Sollte Sie sich dazu entscheiden, Ihr Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, erfolgt eine fiktive Abrechnung auf Totalschadenbasis.
Welche zusätzlichen Kosten muss die Versicherung zahlen?
Bei einem technischen und wirtschaftlichen Totalschaden hat die gegnerische Haftpflichtversicherung darüber hinaus die Kosten für einen Mietwagen zu ersetzen. Die Versicherung muss Ihnen ferner die Kosten ersetzen, die für die An- und Abmeldung sowie möglicherweise für die Entsorgung des Fahrzeugs entstanden sind.
Um zu prüfen, welche Ansprüche Ihnen als Geschädigter eines Verkehrsunfalls noch zustehen, melden Sie uns ganz einfach Ihren Unfall. Die Spezialisten aus unserem Netzwerk setzen sich direkt mit Ihnen in Verbindung und erklären Ihnen die nächsten Schritte.
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Schritte zur bestmöglichen Schadensregulierung
Sie haben das Gefühl, dass die Schadensregulierung Ihres Verkehrsunfalls kompliziert ist? Wir bringen Licht ins Dunkel und helfen Ihnen mit unserem Spezialisten-Netzwerk bei der kompletten Abwicklung des Schadenfalls.
So gehen Sie am besten vor:
- Sie melden uns Ihren Unfall unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 30 111 60 oder ganz einfach online.
- Innerhalb von nur 5 Minuten meldet sich ein Experte unseres Netzwerks bei Ihnen und bespricht Ihnen die nächsten Schritte.
- Sie atmen tief durch und können sich nun zurücklehnen, denn die Spezialisten aus dem fairforce.one-Netzwerk kümmern sich um alles Weitere und prüfen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
FAQ
Was tun wenn Auto wirtschaftlicher Totalschaden ist?
Wird nach einem Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, sind viele Fahrer ist einmal überfordert. Wie nach jedem Unfall, an dem Sie nicht selbst Schuld sind, regelt alles weitere die gegnerische Versicherung. Sie können je nach Sachlage jedoch auch entscheiden, Ihr Auto reparieren zu lassen und die 130 % Regel nutzen. Damit Sie jederzeit die beste Entscheidung treffen und sich im Dschungel der Regulierung nicht verirren, helfen und beraten wir Sie gern zu Ihre Möglichkeiten. Sprechen Sie uns einfach an.
mehr erfahrenWirtschaftlicher Totalschaden, dann wieder Unfall - Wer zahlt?
Ein Totalschaden kann nur einmal eintreten. Fahren Sie Ihr Auto nach einem solchem weiter und haben erneut einen Unfall, gelten Restwert und Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt nach dem ersten Unfall.
mehr erfahrenZahlt nach wirtschaftlichen Totalschaden Vollkasko?
Haben Sie den Totalschaden selbst verursacht und sind im Besitz einer Vollkaskoversicherung, greift diese ein und reguliert den Schaden. Eine Teilkaskoversicherung tut das hingegen nicht, hier müssen Sie die Kosten für die Wiederbeschaffung selbst tragen.
mehr erfahrenWann ist ein Auto nach Hagelschaden wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt immer ein, wenn das Fahrzeug so beschäftig ist, dass sich ein Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Zwar liegen die Reparaturkosten hier noch unter dem Wiederbeschaffungswert, aber bereits über der Differenz zwischen Restwert und dem Wert der Wiederbeschaffung. Sobald ein Hagelschaden diese Bedingungen erfüllt, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
mehr erfahrenWann ist mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten unter dem Wert für die Wiederbeschaffung. Allerdings ist die Differenz zwischen den Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert höher als die Reparaturkosten. Deswegen ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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