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Wertminderung nach einem Unfall berechnen – So geht’s

Wertminderung berechnen
Wertminderung berechnen ©Bigstockphoto.com // Elle Aon// ID 304795969
Inhaltsverzeichnis: Wertminderung nach einem Unfall berechnen – So geht’s

Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls? Dann haben Sie das Recht, Ihren Schaden erstattet zu bekommen. Dazu zählt nicht nur die Reparatur Ihres Autos, sondern auch die Wertminderung. Wie sich der Wertverlust des verunfallten Autos berechnen lässt, finden Sie hier.

Das Auto ist 1A repariert und verliert trotzdem an Wert

Ein Unfall – egal ob nur ein kleiner Kratzer oder ein großer Schaden – führt zur Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Auch wenn Ihr verunfalltes Fahrzeug komplett und erstklassig repariert wurde, verliert es an Wert. Denn nun ist Ihr Auto ein “Unfallwagen” und erlöst im Moment des Verkaufes einen geringeren Wert. Um diese Wertminderung auszugleichen gibt es den Anspruch auf Schadensersatz bezogen auf den entstandenen Wertverlust. Genau dieser Ausgleich muss vom Verursacher des Unfalls bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen werden. Die Juristen sprechen dabei vom Minderwert, oder ganz korrekt vom merkantilen Minderwert.

Achtung

In diesen Fällen kann ein Anspruch auf den Ausgleich der Wertminderung ausgeschlossen sein:

  • bei Bagatellschäden
  • wenn Ihr Auto älter als 5 Jahre ist
  • wenn Ihr Fahrzeug einen Kilometerstand von mehr als 100.000 km hat

Sie wissen nicht, ob Sie einen Anspruch auf den Ausgleich der Wertminderung nach Unfall haben? Das ist gar kein Problem: Für diesen Fall haben wir ein Netzwerk spezialisierter Rechtsexperten für Sie zusammen geschlossen. Die Ansprüche auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall prüfen die erfahrenen Spezialisten für Sie kompetent und kostenfrei.

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Wie wird die Wertminderung Ihres Autos nach einem Unfall berechnet?

Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden, wie Sie die Wertminderung berechnen können. Eine allgemein verbindliche Berechnungsgrundlage ist nicht vorzufinden. Häufig beziehen sich Gerichte auf die Wertminderungstabelle von Ruhkopf und Sahm.

Hier Beispiele weiterer Wertminderungs-Rechner des merkantilen Minderwertes:

  • Hamburger Modell
  • Bremer Formel
  • Berechnungsmethode Halbgewachs
  • Empfehlung des 13. Verkehrsgerichtstages

Nach Ruhkopf und Sam werden folgende Parameter zur Berechnungsgrundlage festgelegt: Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert des Autos.

Wichtig

Um die Wertminderung Ihres verunfallten Autos berechnen zu können, ist es notwendig die Faktoren “Reparaturkosten” und “ Wiederbschaffungswert” bestimmen zu lassen. Gehen Sie dazu zu einem Gutachter.

Dieser schätzt diese Werte, hält diese im Gutachten fest und bestimmt einen Wertverlust für das Auto. Weitere Hinweise zum Gutachten finden Sie hier.

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Aus den beiden Werten wird ein Prozentsatz der Beschädigung ermittelt. Dieser drückt aus, wie hoch die Beschädigung in Prozent an Ihrem Fahrzeug ist. Der Prozentsatz wird in 3 Kategorien geteilt:

  • 10 bis 30 % des Wiederbeschaffungswertes
  • 30 bis 60 % des Wiederbeschaffungswertes
  • 60 bis 90 % des Wiederbeschaffungswertes

Mit diesen Kategorien lässt sich der Faktor der Wertminderung nach Ruhkopf und Sahm festlegen:

  10 bis 30 % ** 30 bis 60 % ** 60 bis 90 % **
1. Jahr* 5 % 6 % 7 %
2. Jahr* 4 % 5 % 6 %
3. und 4. Jahr* 3 % 4 % 5 %

* Zulassungsdauer
** Prozentsatz der Beschädigung abhängig von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert

Formeln zur Berechnung

Diese Formeln sind dann zur Berechnung der Wertminderung nach Ruhkopf und Sahm notwendig: Reparaturverhältnis = Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert des Autos * 100 Minderwert = (Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) * Faktor der Wertminderung

Beispiel für „Wertminderung berechnen nach Ruhkopf und Sahm“

Um Ihn besser erklären zu können, wie Sie die Wertminderung berechnen können, haben wir Ihnen Beispiel angefügt. Unser Wertminderung nach Unfall Rechner hilft Ihnen dabei, die potentielle Wertminderung selbst zu bestimmen. 

In diesem Beispiel handelt es sich um folgendes Fahrzeug:

  • Reparaturkosten laut Gutachten: 3.500 €
  • Wiederbeschaffungswert laut Gutachten: 35.000 €
  • das Fahrzeug befindet sich im 2. Zulassungsjahr

Schritt 1

Berechnen Sie das Reparaturverhältnis.

Reparaturverhältnis = Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert des Autos * 100

Im Beispiel:

3.500 € / 35.000 € * 100 = 10 % des Wiederbeschaffungswertes

Schritt 2

Nun wird anhand des Ergebnisses aus Schritt 1 der Faktor der Wertminderung gemäß der Tabelle abgelesen.

Im Beispiel:

  10 bis 30 % ** 30 bis 60 % ** 60 bis 90 % **
1. Jahr* 5 % 6 % 7 %
2. Jahr* 4 % 5 % 6 %
3. und 4. Jahr* 3 % 4 % 5 %

* Zulassungsdauer
** Prozentsatz der Beschädigung abhängig von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert

Schritt 3

Im letzten Schritt müssen Sie die Wertminderung berechnen. 

Minderwert = (Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) * Faktor der Wertminderung

Im Beispiel:

(35.000 € + 3.500 €) * 4 % = 1.540 €

Die Wertminderung beträgt in diesem Fall 1.540 €. Dieser Betrag steht hier dem Geschädigten als Schadensersatz zu. Da es keinen automatischen Wertminderungs-Rechner für KFZ gibt, müssen Sie die Berechnungen in der Regel leider auf diesen Wegen durchführen.

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Mit dem fairforce.one-Portal haben wir für Sie eine clevere Lösung zur Hand. Nachdem Sie uns Ihren Unfall online oder telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 30 111 60 gemeldet haben, steht Ihnen ein deutschlandweites Netzwerk aus geprüften Verkehrsrechtsspezialisten zur Seite. Die gesamte Beratung und Regulierung Ihres Schadenfalls bekommen Sie somit aus einer Hand. All Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall werden über das Portal geprüft. 

Das beste für Sie: Die komplette Kommunikation mit allen am Schadensmanagement beteiligten Parteien wie Versicherung, Anwalt, Werkstatt, Gutachter, etc. läuft einfach über unser Portal. Damit minimieren wir Ihren Aufwand und maximieren Ihre Entschädigungsleistung.

Sie sparen mit uns nicht nur Zeit, sondern schonen auch Ihre Nerven. Hier finden Sie die Erfahrungsberichte von Verunfallten in Ihrer Situation.

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FAQ zum Wertminderung berechnen

Was ist eine Wertminderung nach Unfall?

Nach einem Unfall - egal ob von Ihnen verschuldet oder nicht - sinkt der Wert Ihres Fahrzeugs. Selbst dann, wenn Sie die Reparatur nach den höchsten Qualitätsstandards durchführen lassen. Damit Sie wissen, wie hoch der Wertverlust anfällt, lässt sich die Wertminderung berechnen.

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Gibt es einen Wertminderung Rechner KFZ?

Einen automatischen Rechner gibt es nicht. Das liegt daran, dass es zum Berechnen der Wertminderung nach Unfall verschiedene Ansätze gibt. In diesem Artikel haben wir Ihnen ein Beispiel nach der Methode von Ruhkopf und Sahm vorgestellt, dass Ihnen als Anhaltspunkt diesen kann. Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen gern bei der Berechnung und der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sprechen Sie uns einfach an. 

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 Wann tritt eine merkantile Wertminderung ein?

Die merkantile Wertminderung ist nichts anderes als der Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einem Unfall oder Schaden erleidet. Dabei handelt es sich beim merkantilen Minderwert um den Wertverlust, der vom Unfallverursacher ausgelichen werden muss.

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Wer zahlt Wertminderung nach Unfall Leasing?

Das kommt ganz darauf an, wer an dem Unfall Schuld ist. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Wertminderung die Versicherung des Unfallverursachers. Sind Sie selbst an der Wertminderung Schuld, kann die Zahlung zur Ihren Lasten gehen. Die Zahlung steht im Falle eines unverschuldeten Unfalls jedoch nicht Ihnen, sondern dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. Das ist bei Leasingfahrzeugen in der Regel der Leasinggeber.

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Wie hoch ist die Wertminderung nach einem Unfall?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel den Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert. Daraus lässt sich die Wertminderung anhand einer Formel berechnen, zum Beispiel nach der Methode von Ruhkopf und Sahm. Ein Beispiel dazu finden Sie im Artikel. Wir helfen Ihnen auch gern dabei, Ihre Ansprüche zu bestimmen und geltend zu machen. Sprechen Sie uns einfach an. 

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Wer zahlt die Wertminderung nach Unfall?

Die Wertminderung nach Unfall wird in der Regel vom Verursacher des Unfalls getragen bzw. von dessen Versicherung gezahlt.

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Wer bekommt die Wertminderung nach Unfall bei Finanzierung?

Die Wertminderung wird dem Eigentümer des Fahrzeugs gutgeschrieben. Das ist bei finanzierten Fahrzeugen in der Regel die Bank. Allerdings wird diese Minderung anschließend auf den restlichen Finanzierungsbetrag angerechnet, so dass auch Sie davon profitieren. 

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