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Wildunfall – Was Sie unbedingt wissen müssen.

Wildunfall
Wildunfall Photo by Zoya Loonohod on Unsplash
Inhaltsverzeichnis: Wildunfall – Was Sie unbedingt wissen müssen.

Bei einem Wildunfall tritt nicht nur der Schock über den Verlust eines Tierlebens ein, sondern auch die große Frage, was man nach einem Wildunfall beachten und melden muss.

Muss der Wildunfall tatsächlich in anstrengende Behördenkommunikation, unzählige Telefonate und Schriftverkehr münden? Wir klären auf — in unserem Wildunfall-Ratgeber.

Kurz und Knapp
  • Zum typischen Wildunfall zählt die Kollision mit dem sog. „Haarwild“.
  • Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht den Schaden am eigenen Fahrzeug. Dies tun nur Teil- und Vollkasko.
  • Nach einem Wildunfall sind dieselben Schritte wie beim gewöhnlichen Unfall zu beachten. Zudem müssen Polizei und Jäger benachrichtigt werden.
  • Ein Wildunfall muss unbedingt gemeldet werden – auch wenn sich das verletzte Tier vom Unfallort entfernt.
  • Da das Wildtier „herrenlos“ ist und damit niemanden gehört, haben Sie auch keine Ansprüche gegenüber anderen Personen.

Reh, Wildschwein und Co: Was ist ein Wildunfall?

Ein Wildunfall ist einen Verkehrsunfall mit einem zur Jagd freigegeben Landwirbeltier. Von den Versicherungen wird der Begriff „Wildtier“ jedoch eng gefasst und bezieht ausschließlich auf sogenanntes „Haarwild“, also Rehe, Hirsche oder Wildschweine.

Gut zu wissen<span style="font-weight: 400;">:</span>

Diese Tiere gehören zum „Haarwild“:

Rehe, Schwarzwild (Wildschwein), Damwild, Rotwild (Hirsch), Fuchs, Dachs und Hase. Unfälle mit Vögeln, Hunden, Katzen oder Weidetieren gehören daher explizit nicht zu den Wildunfällen. 

Bei einem Wildunfall kommt es regelmäßig zu einer Kollision mit dem Haarwild oder es entsteht ein Schaden durch ein Ausweichmanöver.

Wildunfall-Versicherung: Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht?

Ein Wildunfall ist schnell passiert. Aber welche Versicherung muss zahlen?

Üblicherweise sind Sie als Unfallbeteiligter mit einem Wildtier in der Regel durch die reguläre Teilkaskoversicherung abgesichert, bei Kollisionen mit anderen Tieren greift üblicherweise die Vollkaskoversicherung.

<strong>Wichtig</strong>

Welche Versicherung zahlt was?

  • Haftpflichtversicherung: Zahlt nur Schäden, die Dritten entstanden sind. Die Reparatur am eigenen Fahrzeugs wird nicht abgedeckt.
  • Teilkaskoversicherung: Zahlt ebenfalls Schäden Dritter. Zahlt ausschließlich bei Haarwild unter Selbstbeteiligung die Reparatur am eigenen Fahrzeug. Jedoch liegt die Beweispflicht beim Fahrer.
  • Vollkasko: Zahlt alle Schäden am eignen Fahrzeug. Hier kann jedoch zu einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadensfreiklasse kommen.

Oft ist auch relevant, ob ein Schaden am eigenen Fahrzeug durch Ausweichmanöver oder den direkten Aufprall mit dem Tier zustande gekommen ist. Wird der Schaden nämlich nicht direkt durch das Wild verursacht, sondern entsteht durch einen Ausweichversuch, kann ein Aufwendungsersatz (sog. „Rettungskosten“) von der Teilkaskoversicherung geltend gemacht werden. Grundsätzlich gilt: Mit starken Experten an der Hand erfolgt die Regulierung im Nachgang einfach und schnell. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.

Wildunfall — Was tun?

Bei einem Wildunfall sitzt einem Autofahrer zunächst der Schock in den Knochen. Der erste Schritt wie bei jedem anderen Unfall ist stets: Ruhe bewahren. Danach sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Grundsätzlich gilt: Fahren Sie rechts ran, schalten Sie den Warnblinker ein. Bitte berühren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit das Tier nicht, sondern halten Sie ausreichend Abstand und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck. Tragen Sie dabei eine Warnweste.
  2. Informieren Sie die Polizei und gegebenenfalls auch das zuständige Forstamt. Letzteres übernehmen meist die Polizisten für Sie. Wildunfälle müssen grundsätzlich von einem Jäger begutachtet werden. Bleiben Sie in jedem Fall an der Unfallstelle bis die Behörden eintreffen.
  3. Lassen Sie den Vorfall ordnungsgemäß dokumentieren und sich vom Jäger eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, bevor Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung melden. Die Bescheinigung ist der wichtigste Nachweis dafür, dass ein Schaden am Fahrzeug durch einen Wildtierunfall entstanden ist.
  4. Beseitigen und reinigen Sie die Unfallspuren am Fahrzeug noch nicht, da diese für die Versicherung im späteren Verlauf begutachtet werden könnten. Wir empfehlen Ihnen auch Fotos von Ihrem Fahrzeug zu machen.

<b>Wichtig</b>

Fahren Sie nicht einfach nach dem Zusammenstoß weiter. Wildunfall-Fahrerflucht ist das Weiterfahren zwar nicht, aber sie verstoßen gegen das Tierschutzgesetz. Dies stellt eine   Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet. Das angefahrene Wild darf auch vom Unfallort nicht entfernt werden, sonst droht eine Anzeige wegen Wilderei.

Gibt es eine Wildunfall-Meldepflicht?

Zögern Sie nicht beim Melden des Wildunfalls. Selbst wenn sich das verletzte Tier vom Unfallort entfernt, müssen Sie den Vorfall melden.

Rufen Sie bei verletzten Personen unbedingt die Rettungskräfte. Auch ohne Verletzte muss immer die Polizei verständigt werden. In vielen Bundesländern muss bei einem Wildunfall zusätzlich noch ein Jäger informiert werden. In den meisten Fällen übernimmt das die Polizei für Sie. Fragen Sie bei Zweifeln einfach nach. Lassen Sie sich dann vom Jäger eine Wildschadenbescheinigung aushändigen.

<strong>Gut zu wissen</strong>

Kleintiere wie Frösche, Igel oder Vögel sind nicht meldepflichtig.

Habe ich Schadenersatzansprüche nach einem Wildunfall?

Im juristischen Sinne ist ein Wildtier für gewöhnlich eine herrenlose Sache. Daher können Sie auch keine Schadensersatzansprüche gegen den Jagdpächter oder Waldbesitzer bei einem Wildunfall geltend machen. Anders ist dies bei Haustier-Unfällen, bei denen das Herrchen häufig für die Schäden seines Vierbeiners aufkommen muss.

Hinweis

Vor besonderen Gefahrenstellen wie beispielsweise Wildwechselstellen oder Orten mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ angebracht sein. Fehlt dieses Verkehrszeichen, besteht die Chance, dass die zuständige Straßenbehörde für den Wildschaden aufkommen muss.

Beweispflicht: War es ein Wildunfall?

Nach einem Wildunfall muss gegenüber der Teilkaskoversicherung nachgewiesen werden, dass der Verkehrsunfall in Zusammenhang mit einer Gefährdung durch ein Wildtier entstanden ist. Die Beweislast liegt also beim Fahrer. Bei der Vollkaskoversicherung ist dies regelmäßig nicht notwendig.

Für den Nachweis vom Wildunfall gibt es verschiedene Beweismittel. Dies sind beispielsweise:

  • Polizeibericht
  • Bescheinigung vom Jagdpächter (hierfür kann eine Aufwandsentschädigung anfallen)
  • Fotos vom Unfallort und Unfallschäden
  • Überreste vom Wildtier
  • Zeugenberichte (besonders wichtig bei Ausweich-Wildunfällen)

Eine gründliche Reinigung des Fahrzeugs sollte nach einem Wildunfall auch nicht zu schnell erfolgen, da die Unfallspuren für die Versicherung wichtig sein könnten – insbesondere dann, wenn sich noch ein Gutachter das Auto ansehen soll.

Eine Begehung des Unfallorts sowie die genaue Begutachtung des Unfallfahrzeugs stellen hierbei keine Ausnahmen dar.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Ein Wildunfall ohne wilde Schadensmeldung erhalten Sie bei uns von faire-Regulierung.de: 

  • Sie geraten unverschuldet in einen möglichen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
  • Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.
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Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung-Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, absolut kompetent und ohne Risiko für Sie.

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