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Unfall an den Feiertagen – Notreparatur statt Weihnachtsgeschenke?

Unfall an den Feiertagen. Was nun?
Unfall an den Feiertagen. Was nun? ©Bigstockphoto.com // Dmytro Flisak // ID 339169207
Inhaltsverzeichnis: Unfall an den Feiertagen – Notreparatur statt Weihnachtsgeschenke?

Die sprichwörtlich besinnliche Weihnachtszeit ist in der Realität oft geprägt von überfüllten Straßen und Termindruck. Gerade zu den Feiertagen werden viele Kilometer gefahren und die Unfallwahrscheinlichkeit steigt. Gerät man dann unverschuldet in einen Unfall, findet man sich schnell in dieser Situation wider: Auto kaputt! Geschenke beschädigt! Die Verwandtschaft wartet… Was nun?

Das Auto ist nach dem Unfall kaputt – Schon an Notreparatur gedacht?

Passiert der Unfall an einem Werktag (23. oder 24.12) kann eine Werkstatt prüfen, ob eine Notreparatur möglich ist. Damit kann die Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit schnell wieder hergestellt werden. Diese Notreparatur dürfen Sie im Rahmen der Schadensregulierung durchführen lassen.

Tipp

Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt prüfen. Hier kann festgestellt werden, ob das Auto noch die erforderliche Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit aufweist. Ist z.B. nur eine Delle in der Tür des Autos und tragende Strukturen sind nicht beschädigt, ist eine Weiterfahrt problemlos möglich, denn Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit sind in diesem Beispiel weiterhin gegeben.

Wenn eine Notreparatur am 25.12 oder am 26.12 (gesetzliche Feiertage) nicht möglich ist, können Sie mit dem Zug oder unter Umständen sogar per Taxi weiterfahren, um Ihre Verwandten zu besuchen. Die Mehrkosten, die Ihnen gegenüber der Weiterfahrt mit Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, sind nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ersatzfähig.

Beschädigte Gegenstände können Sie sich erstatten lassen

Alle im Fahrzeug befindlichen Gegenstände – Weihnachtsgeschenke, Kindersitze, Smartphone, etc. –  die in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall beschädigt werden, werden als sonstiger Sachschaden betrachtet und sind somit ebenfalls im Rahmen der Schadensregulierung ersatzfähig.

Weitere Hinweise zu beschädigten Gegenständen bei einem Unfall finden Sie hier.

Das steht Ihnen zu, wenn der Urlaub oder Verwandtenbesuch ausfällt

Sie hatten einen Unfall und müssen das gebuchte Hotel bedingt durch einen Unfall stornieren? Reisestornokosten können einen ersatzfähigen Schaden im Sinne des § 249 BGB darstellen (vgl. LG Hannover, Az.: 4 S 36/15, Urteil vom 09.06.2016). 

Sie hatten vor über die Feiertage bei Verwandten unterzukommen? Der hier entgangene Urlaubsgenuss wird nicht als Vermögensschaden behandelt. Wird der Urlaub bzw. der Besuch bei Verwandten jedoch durch eine Körperverletzung beeinträchtigt, ist dies bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 253 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf vom 11.10.2011, Az.: 1 U 236/10).

Sie wissen nicht, welche Ansprüche Sie nach einem Verkehrsunfall geltend machen können? Kein Problem: Genau dafür haben wir das Netzwerk erprobter Verkehrsrechtsexperten auf unserem Portal für Sie gebündelt. So prüfen Sie Ihre Schadensersatzansprüche nach einem Unfall einfach, kompetent und kostenfrei.

Klären Sie die Schuldfrage schnell

Egal ob Erstattung der Kosten für Notreparatur, beschädigte Gegenstände wie Geschenke oder entgangene Urlaubsfreuden – für jede Schadensregulierung ist die Klärung der Schuldfrage zwingend notwendig.

Warum? Die Frage, wer für welche Kosten aufzukommen hat, wird daraus beantwortet, wer welche Schadensposition verschuldet hat. 

Bei dieser Einschätzung geht es schnell um viel Geld. Dementsprechend sollten Sie sich hier nicht auf Statements des zahlungspflichtigen Versicherers oder seiner Vertreter verlassen.

Wenn Sie Ihren Unfall über das faire-Regulierung Portal melden, erhalten Sie schnell eine Ersteinschätzung der Schuldverteilung. Die unabhängigen Verkehrsrechtsexperten erstellen innerhalb von 24 Stunden nach Angabe aller erforderlichen Daten eine qualifizierte Ersteinschätzung der Schuldfrage, direkt auf Ihr Handy. Einfacher geht es kaum.

Haben Sie keine Schuld am Verkehrsunfall, kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz auf. Alle entstandenen Kosten wie Notreparatur, beschädigte Gegenstände, Mietwagen etc. müssen vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden.

Bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfalls liegt die Zahllast bei Ihnen selbst. Haben Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen, ist zu prüfen, welche Kosten von dieser getragen werden. Wenn Sie keine Kaskoversicherung haben, sind sie Selbstzahler.

So kommen Sie trotz eines Unfalls stressfrei durch die Weihnachtszeit

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wünschen sich kompetente Anleitung, was jetzt konkret zu tun ist? Mit dem Portal der faire-Regulierung haben Sie eine smarte Lösung in der Hand. Nachdem Sie uns Ihren Unfall gemeldet haben, steht deutschlandweit ein Netzwerk aus geprüften Verkehrsrechtsspezialisten für Sie bereit. Sie bekommen die komplette Beratung und Regulierung Ihres Schadens direkt aus einer Hand. Über das Portal werden alle Ansprüche nach einem Unfall für Sie durchgeprüft und mit Ihnen abgestimmt. Die komplette Kommunikation mit allen am Schadensmanagement beteiligten Parteien wie Versicherung, Anwalt, Werkstatt, Gutachter, etc. läuft schlank und sicher über die Plattform. So minimiert sich Ihr Aufwand erheblich und Ihre Entschädigungsleistung stimmt auch.

Sie genießen Weihnachten, wir kümmern uns um den Rest.

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