Wer einen Unfall verursacht hat, muss für den Schaden aufkommen. Doch nicht selten gibt der Unfallverursacher die Schuld nicht zu oder macht falsche Angaben. Wie Sie als Geschädigter in diesem Fall vorgehen, finden Sie hier.
Entscheidend: So wird die Schuldfrage geklärt
Grundsätzlich gilt: Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung muss für alle entstandenen Schäden aufkommen. Der Unfallgegner hat die Pflicht, den Zustand des Geschädigten wieder so herzustellen, wie er vor dem Verkehrsunfall bestand. Doch nicht immer ist es einfach, die Schuldfrage zu klären. Um herauszufinden, wer am Unfall die Schuld trägt, wird der Unfallhergang genau unter die Lupe genommen, denn anhand von Schäden, Bremsspuren & Co. ist eine Beurteilung der Schuldverteilung möglich.
Um den Unfallhergang genau zu dokumentieren und somit die Schuldfrage einfacher klären zu können, sollten Sie diese Dinge tun:
Unfall am Unfallort genauestens dokumentieren – am besten mit einer Vielzahl von Fotos aus verschiedenen Perspektiven
Polizei zum Unfallort rufen
TIPP: Wenn Sie uns Ihren Unfall über das faire-Regulierung Portal melden, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Angabe aller erforderlichen Daten eine qualifizierte Ersteinschätzung der Schuldverteilung von unseren Verkehrsrechtsexperten.
So helfen Ihnen Polizei und Zeugen bei falschen Angaben des Unfallgegners weiter
Die Klärung der Schuldfrage wird erschwert, wenn der Unfallgegner falsche Angaben macht. So ist eine einwandfreie Rekonstruktion des Unfallhergangs nicht möglich. Nun steht Aussage gegen Aussage. In diesem Fall ist die Polizei zwingend notwendig. Die Polizei kann anhand von Beweisen am Unfallort prüfen, was sich ereignet hat und somit die eventuell gemachte Falschaussage vom Unfallgegner aufdecken.
Unabghängige Zeugen, die den Verkehrsunfall beobachten konnten, können helfen, den Unfallhergang zu klären. Auch Aufnahmen einer Dashcam gelten als zuverlässige Quelle, um das Geschehen aufzuklären.
- Wenn der Verursacher des Unfalls die Schuld nicht eingesteht, rufen Sie auf jeden Fall die Polizei – auch bei kleineren Schäden.
- Halten Sie am Unfallort Ausschau nach Zeugen und lassen Sie deren Aussage unbedingt von der Polizei dokumentieren.
Falsche Angaben des Unfallverursachers – Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen
Wenn Sie vorsorglich am Unfallort die Polizei gerufen und die Zeugenaussagen dokumentiert haben, steht einer korrekten Schadensabwicklung nichts im Weg. Auch wenn der Unfallverursacher nach dem Motto “Wer am lautesten schreit, bekommt Recht” handelt, sollten Sie sich davon nicht beeindrucken lassen. Besonders wichtig: Lassen Sie sich vom Unfallgegner dadurch auch nicht zu einer unkorrekten Aussage oder zu einem Schuldeingeständnis verleiten, denn das kann negativen Einfluss auf Ihre Schadensregulierung haben. Deshalb sollten Sie als Unfallteilnehmer Ruhe bewahren und besonnen reagieren.
So behalten Sie auch bei Falschaussage des Unfallgegners einen kühlen Kopf
Mit uns gehen Sie einen cleveren Weg, denn wir kümmern uns um Ihre Schadensregulierung.
Mit uns Zeit und Nerven sparen: Mit unserem Netzwerk aus Experten prüfen wir Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. Sie müssen sich auch nicht weiterhin mit dem Unfallgegner, Polizei, Versicherung & Co herum ärgern. Denn wir kommunizieren mit allen am Schadensmanagement beteiligten Parteien – von A wie Anwalt bis Z wie Zeuge.
Mit uns immer uptodate sein: Über unser Kundeninformationssystem – das sogenannte KIS – haben Sie Ihren Fall immer topaktuell und ohne riesen Papierstapel im Blick. Hier können Sie nicht nur den Status Ihres Falls per Smartphone oder PC einfach abrufen, sondern auch wichtige Dokumente wie Gutachten oder Rechnung einsehen – und das ganz ohne komplizierte Installation.
Mit uns ganz schnell sein: Ihren Unfall melden Sie uns innerhalb von 2 Minuten. Wie das geht? Einfach online oder telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 – 30 111 60. Ein Spezialist aus unserem Netzwerk ruft Sie nach der Unfallmeldung zurück und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wir kümmern uns nun um Ihre komplette Regulierung des Schadens. Für Sie heißt es ab jetzt: Zurücklehnen!