Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss für die Reparaturkosten des Geschädigten gemäß § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aufkommen. Doch was ist, wenn Sie Ihr Auto gar nicht reparieren lassen wollen? Wir helfen Ihnen bei dieser Frage gerne weiter und erklären Ihnen in diesem Ratgeber alles rund um das Thema „fiktive Abrechnung“.
- Grundsätzlich besteht für Sie die Möglichkeit, sich die festgestellte Schadenssumme auszahlen zu lassen, wenn Sie Ihr Auto nicht reparieren lassen möchten.
- Höhe des Schadens: Materialkosten, Arbeitskosten für Werkstatt, Mehrwertsteuer und weitere Positionen.
- Jedoch müssen Sie bei einer fiktiven Abrechnung mit Kürzungen rechnen.
- Eine fiktive Abrechnung kann sich lohnen; muss aber nicht.
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Fiktive Abrechnung: Den Unfallschaden nicht reparieren lassen
Durch die in Deutschland verpflichtende Haftpflichtversicherung soll sichergestellt werden, dass den Unfallopfern im Schadensfall der Schaden erstattet wird, der ihnen unverschuldet entstanden ist. Im Rahmen der Schadensregulierung wird die Kostenübernahme der Reparatur mit allem, was dazu gehört, gegenüber der Versicherung des Verursachers geltend gemacht. Durch die Reparatur soll der Zustand des Fahrzeuges vor dem Unfall wiederhergestellt werden.
Will man sein Auto aber gar nicht reparieren lassen, beispielsweise weil die Beule gar nicht stört, bedeutet dies nicht, dass der Schadenersatzanspruch aus § 249 BGB durch den unverschuldeten Unfall verloren geht. Im Gegenteil: Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, auch eine fiktive Abrechnung zu begleichen.
Was bedeutet eine fiktive Abrechnung?
Üblicherweise rechnet die gegnerische Versicherung nach der Reparaturrechnung der Werkstatt ab. Es handelt sich dabei um eine konkrete Abrechnung. Eine fiktive Abrechnung hingegegen entspricht nur dem Wert einer professionellen Werkstattreparatur und wird entweder von einem Unfallgutachter ausgestellt oder beruht auf dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Eine fiktive Abrechnung ist somit ein „Rechnungsersatz“.
Fiktion ist die Vorstellung. Man stellt sich die Reparatur und die damit verbunden Kosten vor. Und auf Basis dieses Denkmodells kann man sich den Versicherungsschaden auszahlen lassen. Die fiktive Abrechnung wird daher auch “Abrechnung auf der Basis des Gutachtens” genannt.
In der Praxis wird anschließend oft eine günstigere Werkstatt beauftragt, das Auto selbst repariert oder gar nichts am Auto verändert. Erstattet werden also demzufolge nicht die Reparaturkosten, da diese nicht – oder nur in deutlich geringerer Höhe anfallen, sondern die Kosten, die angefallen wären, wenn man die Reparatur des unverschuldet erlittenen Schadens hätte durchführen lassen.
Voraussetzung für die fiktive Abrechnung
Eine fiktive Abrechnung ist grundsätzlich immer möglich. Die Versicherung darf Sie nicht darauf verweisen, dass Sie nicht fiktiv abrechnen dürfen. Das Wahlrecht des Geschädigten, sein Fahrzeug nach einem Unfall reparieren zu lassen oder nicht, steht einem Unfallgeschädigten gemäß § 249 BGB zu.
Wenn Sie mit Fachtermini glänzen wollen: Sie sind Herr des Restitutionsverfahrens. Als Unfallgeschädigter können Sie also frei über den Schadensersatzbetrag der Versicherung verfügen und müssen diesen Betrag nicht zwingend in eine Reparatur des Fahrzeugs investieren. Sie können also auch ein fiktive Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag durchführen (lassen).
Eine Voraussetzung für die fiktive Abrechnung gibt es: Ihr Auto muss fahrtüchtig sein.
Ist Ihr Fahrzeug aber bedingt durch einen Unfall nicht mehr fahrtüchtig oder bietet keine Sicherheit mehr im Straßenverkehr, dann sollte es repariert werden. Denn entscheiden Sie sich dann gegen eine Reparatur, dürfen Sie Ihr Auto im Straßenverkehr nicht mehr nutzen. Ist ihr Fahrzeug ein Totalschaden, dann greift die sogenannte 130-Prozent-Regelung. Sie können dann entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden am KFZ auszahlen lassen, also fiktiv abrechnen. Weitere Informationen zur 130-Prozent-Regelung finden Sie hier.
Ablauf der fiktiven Abrechnung
Die Höhe des Schadens muss zunächst genau und belastbar beziffert sein. Dafür lassen Sie sich bei einem Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Der Gutachter wird seine Berechnung auf Basis der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt durchführen. Bei der Versicherung geben Sie an, dass Sie fiktiv abrechnen lassen möchten. Nach Prüfung der Schadensersatzansprüche, wird Ihnen der Schadensersatz netto – also abzüglich der nicht angefallenen Mehrwertsteuer – ausgezahlt.
Wie lange dauert eine fiktive Abrechnung?
Wie lange Ihre fiktive Abrechnung dauert, kann pauschal nicht beantwortet werden. Bei klarer Sachlage und einem vorbildlich reagierendem Versicherer auf der Gegenseite kann nach wenigen Tagen das Geld auf Ihrem Konto sein. Leider kennen wir aus der Praxis aber auch Fälle, in denen noch Monate später um Teilzahlungen gekämpft werden muss. Denn bei fiktiver Abrechnung ist die Versicherung oft bemüht, die Auszahlung zu mindern oder zu verzögern.
Unfallschaden auszahlen lassen: Höhe der Schadenssumme
Die Schadenssumme setzt sich aus den Kosten für die Ersatzteile, den Arbeitslohn für die Werkstatt, eventuellen Transportkosten zum und vom Lackierer, der Mehrwertsteuer und der möglichen Wertminderung zusammen. Bei einer fiktiven Abrechnung ist für gewöhnlich die Schadenssumme geringer als bei einer konkreten Abrechnung, denn ihr liegt eine andere Berechnungsmethode zugrunde.
Hinweis: Die gegnerische Versicherung ist darauf bedacht die Schadensumme so gering wie möglich zu halten. Handeln Sie unbedacht, kann es sein, dass Sie wahrscheinlich nicht den vollen Entschädigungsbetrag von der Versicherung erstattet bekommen. So kommt es in Bezug auf die Wertminderung immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen, da von Seiten des Gesetzgebers keine zwingende Berechnungsmethode vorgeschrieben wurde.
Wenn Sie mit dem Gedanken einer fiktiven Abrechnung spielen, nutzen Sie von Beginn an das Know-How eines Verkehrsrechts-Spezialisten. Die Erfahrung zeigt, dass der Kürzung Ihrer Ansprüche bereits mit dem ersten Schreiben an den zahlungspflichtigen Versicherer entgegenzuwirken ist. Bei den leider fast obligatorischen Kürzungsversuchen der Versicherer stellt es sich für die meisten Geschädigten schwierig und zeitraubend dar, sich gegen diese unrechtmäßigen Beanstandungen zu wehren und zu der zustehenden Auszahlung zu kommen. Wenn Sie Ihren Unfall auf der fairforce.one-Plattform melden, haben Sie ab der ersten Minute erfahrene Spezialisten mit tausendfach bewährter Expertise an Ihrer Seite.
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Keine Erstattung der Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung entfällt beispielsweise die Erstattung der Mehrwertsteuer. Denn nach § 249 BGB muss die gegnerische Versicherung keine Mehrwertsteuer für nicht erbrachte Leistung zahlen. Bei einer Reparatur hingegen ist am Ende eine Mehrwertsteuer fällig und dementsprechend auch Teil des zu erstattenden Schadens. Sie als Geschädigter erhalten bei der fiktiven Abrechnung folglich nur den Nettobetrag. Falls Sie nach einer abgeschlossenen fiktiven Abrechnung nun doch Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten oder eine Reparatur in Eigenregie durchführen oder gar ein gleichwertiges Auto kaufen, können Sie sich die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer dann von der Versicherung zurückerstatten lassen.
Auch weitere Schadenspositionen werden bei der fiktiven Abrechnung anders behandelt. Bei einer Werkstattreparatur werden von der gegnerischen Versicherung die Transportkosten zum und vom Lackierer übernommen. Dies entfällt bei einer fiktiven Abrechnung. Zur Nutzungsausfallentschädigung oder Erstattung von Mietwagenkosten gibt es im Zusammenhang mit fiktiven Abrechnungen teils widersprüchliche Aussagen. Wir geben alles, um für Sie immer das Beste rauszuholen.
Was ist bei einer fiktiven Abrechnung zu beachten?
Auch wenn es verlockend klingt, sich das Geld von der generischen Versicherung einfach auszahlen zu lassen, ist Vorsicht geboten. Zwar ist eine fiktive Abrechnung bei kleinem Schaden wie Beulen oder Kratzern, welche die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen, eine Überlegung wert, aber ein kleiner Lackschaden kann schnell dazu führen, dass ganze Fahrzeugteile ausgetauscht werden müssen.
Fiktive Abrechnung nach Gutachten
Bei neuwertigen oder höherpreisigen Fahrzeugen ist es wichtig, die fiktive Abrechnung nicht nach dem Kostenvoranschlag der Werkstatt, sondern nach einem Gutachten zu bemessen. Beim Kostenvoranschlag bezahlen ohne Reparatur wird nämlich der Wertverlust des Fahrzeugs durch die Kennzeichnungspflicht als Unfallwagen nicht berücksichtigt. Das bedeutet, Sie verlieren im Moment des Fahrzeugverkaufes Geld. Durch eine Meldung an fairforce.one können Gutachten und Erstattung der Wertminderung für Sie sichergestellt werden. Viele Wertminderung-nach-Unfall-Rechner geben Ihnen zwar einen ersten Anhaltspunkt, es ist jedoch ratsam, Ihre Ansprüche mit Verkehrsrechts-Experten durchzusetzen.
Gut zu wissen: Auch andere Schadenspositionen sind streitbar. Dann wird es relevant, welcher Gutachter das Unfallgutachten verfasst hat. Sie haben bei Schäden, die nicht im Bagatellbereich (kleinere Blechschäden oder Beulen, Schadenssumme unter 1.000 EUR) liegen, grundsätzlich einen Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Wenn ein gegnerisches Gutachten vorliegt, muss die gegnerische Versicherung dann auch einen Sachverständigen Ihrer Wahl bezahlen. Stimmen Sie daher keinesfalls zu, dass bei einer fiktiven Abrechnung der gegnerische Versicherer die Begutachtung übernimmt.
Vorsicht: Die gegnerische Versicherung kann widersprechen!
Schwierig wird es für Sie, wenn Sie nur einen Bagatellschaden am Fahrzeug haben und Sie dennoch einen zweiten Gutachter beauftragen. Dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung dann für gewöhnlich nicht zahlen. Probleme treten auch auf, wenn Unklarheiten am Gutachten entstehen oder es den Verdacht gibt, dass Sie mit dem Geld der fiktiven Abrechnung ihr Fahrzeug schwarz reparieren. Das führt dann regelmäßig zu einem Gerichtsverfahren und Folgekosten für Sie.
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Fiktive Abrechnung: Kürzungen durch Versicherer
Sie wollten fiktiv abrechnen und haben ein Kürzungsscheiben erhalten? Leider gehört es inzwischen zur Routine fast aller KFZ-Versicherer, die von Ihnen eingereichten Unterlagen zu sogenannten Prüfdienstleistern zu geben. Unternehmen wie ControlExpert oder ClaimsControlling erstellen für den Versicherer in Serie sogenannte Prüfberichte, was nichts anderes als Kürzungen Ihrer Ansprüche sind. Einzelne Prüfdienstleister haben sogar Verträge mit Versicherungen geschlossen, in denen konkrete Ziele zur durchschnittlichen Kürzung der Forderungen von Geschädigten wie Ihnen vertraglich vereinbart sind.
Beispiele sind der Verweis auf eine billigere Werkstatt oder eine nicht erforderliche Verbringung, etc… Nehmen Sie es also nicht zu persönlich, wenn Sie Kürzungspost erhalten haben. Reagieren Sie professionell und nutzen auch Sie einen Dienstleister: Wir klären das für Sie!
Lohnt sich das Auszahlen des Unfallschadens?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Je höher der Schaden ausfällt, umso vielschichtiger ist die korrekte Antwort. Und dafür sind wir für Sie da. Durch unser geprüftes Spezialisten-Netzwerk können wir Ihnen konkret beantworten, ob eine fiktive Abrechnung sich für Sie lohnt oder eben nicht. Zwar gibt es im Netz einige „Unfallschaden auszahlen lassen“-Rechner, diese sind jedoch oft ungenau und bilden nicht Ihre konkreten Ansprüche ab. Wenden Sie sich daher lieber an Experten, die dafür sorgen, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Sie wollen wissen, welche Ansprüche Ihnen bei einer fiktiven Abrechnung zu stehen und ob das der für Sie richtige Weg ist? Sie wollen professionell und geradlinig fiktiv abrechnen und die Auszahlung erhalten? Wir helfen Ihnen. Unser Spezialisten-Netzwerk leistet die komplette Prüfung und Abwicklung des Schadenfalls für Sie.
Das sichere Verfahren im Überblick:
- Sie melden uns den Unfallhergang sicher und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller hier online.
- Unser zertifiziertes Team prüft Ihren Fall sofort und bespricht mit Ihnen das weitere zweckmäßige Vorgehen.
- Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie sind über unser innovatives Kunden-Informations-System KIS über jeden Fortschritt informiert.
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FAQ zur fiktiven Abrechnung
Was ist eine fiktive Abrechnung mit der Versicherung?
Ist ihr Auto nach einem Unfall noch fahrbereit, können Sie sich die Reparaturkosten auch auszahlen lassen. Die Versicherung des Unfallverursachers rechnet dann den Schaden gemäß des Gutachtens oder Kostenvoranschlags der Werkstatt ab und erstattet das Geld für die Reparatur, obwohl diese nicht stattgefunden hat. Dabei handelt es sich um eine fiktive Abrechnung, da die Reparatur hier nur fiktiv stattfindet und als Basis für die Rechnung gilt.
mehr erfahrenWer zahlt Kostenvoranschlag bei fiktiver Abrechnung?
Der Kostenvoranschlag oder die Gebühr für einen Gutachter zahlt wie bei einer Reparatur die Versicherung des Unfallverursachers. Denn die fiktive Abrechnung wird wie ein klassische Reparatur behandelt. Statt der tatsächlichen Instandsetzung wird Ihnen das Geld für diese jedoch ausgezahlt.
mehr erfahrenWas bedeutet eine fiktive Abrechnung mit der Versicherung?
Bei einer fiktiven Abrechnung erstattet Ihnen die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug, ohne dass dieses tatsächlich repariert wurde. Hier wird also von einer fiktiven Reparatur ausgegangen, die Summe X gekostet hätte. Diese Summe erhalten Sie statt der Reparatur. Ob Sie Ihr Auto dann in einer andern Werkstatt nur teilweise und damit günstiger reparieren lassen, selbst Hand anlegen oder einfach mit dem Schaden leben, ist Ihnen überlassen. Wichtig ist jedoch, dass eine fiktive Abrechnung nur möglich ist, wenn Ihr Auto nach dem Unfall noch fahrbereit und verkehrssicher ist.
mehr erfahrenKann Versicherung fiktive Abrechnung ablehnen?
Nein, eine Versicherung darf eine fiktive Abrechnung nicht ablehnen, da diese zu Ihrem Wahlrecht gemäß § 249 BGB gehört. Allerdings gilt für eine fiktive Abrechnung, dass Ihr Fahrzeug nach dem Unfall noch fahrtüchtig sein muss. Bei einem Totalschaden greift stattdessen die 130%-Regelung.
mehr erfahrenWas wird bei Abrechnung nach Gutachten abgezogen?
Wenn Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, haben Sie keinen Anspruch auf die Mehrwertsteuer. Da diese nur bei einer tatsächlichen Reparatur anfallen würde, wird sie bei der fiktiven Abrechnung herausgerechnet. Lassen Sie Ihr Auto anschließend dennoch reparieren, können Sie sich die angefallene Mehrwertsteuer bei der gegnerischen Versicherung zurückholen. Außerdem werden bei fiktiven Abrechnungen Posten aus dem Gutachten herausgenommen, die nur bei einer tatsächlichen Reparatur anfallen. Zum Beispiel Transportkosten zum Lackierer und zurück.
mehr erfahrenKann ich einen Vollkasko Schaden auszahlen lassen?
Ein Anrecht auf die Auszahlung von Schäden über die fiktive Abrechnung gibt es nur bei Haftpflichtschäden. Bei Vollkasko Schäden erlauben viele Versicherungen keine Auszahlung der Reparaturkosten. Entsprechende Passagen, dass Reparaturkosten nur bei einer tatsächlichen Reparatur übernommen werden, finden sich meist bereits in den Vertragsunterlagen.
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