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Unfallgegner behauptet das Gegenteil. Was tun?

Unfallgegner behauptet das Gegenteil. Was tun?
Unfallgegner behauptet das Gegenteil. Was tun?
Inhaltsverzeichnis: Unfallgegner behauptet das Gegenteil. Was tun?

Wenn man in einen Unfall verwickelt wurde, kann es passieren, dass der Unfallgegner den Vorgang anders darstellt, als es nach Ihrer Meinung geschehen ist. Was ist zu beachten?

Unfallrekonstruktion wird erschwert

Es kann mitunter sehr schwierig werden, den Unfallablauf zu rekonstruieren und die Schuldfrage einwandfrei zu klären, wenn die Aussagen der Unfallbeteiligten nicht deckungsgleich sind. Noch vertrackter kann es werden, wenn der Unfallgegner sich zunächst Ihrer Version anschließt, diese aber dann später ins Gegenteil verklärt. Das macht es schwieriger den eigenen Schadensersatzanspruch bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Aussage gegen Aussage

Zunächst einmal steht dann Aussage gegen Aussage, was es ohnehin erschwert den Unfallhergang zu klären. In diesem Fall ist die Polizei gefordert. Die kann anhand von weiteren Beweisen eventuell prüfen, was sich am Unfallort genau ereignete. Vor allem ist es besonders dann ratsam die Polizei zu rufen, wenn sich der Eindruck erhärtet, der Unfallgegner könnte sich unkooperativ verhalten. Wenn nicht geklärt werden kann, wer für den Unfall verantwortlich zu machen ist, folgt eine Schadensaufteilung im Verhältnis 50:50. Wenn der Unfallverantwortliche nicht genau ermittelt werden kann, greift die Unschuldsvermutung.

Zeugen können weiterhelfen

Unabhängige Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, können zusätzlich dazu beitragen den Unfall besser aufzuklären. Aufnahmen, die mit einer Dashcam gemacht wurden, können auch dazu beitragen, das Geschehen besser aufzuklären. Beifahrer gelten hingegen nicht als zuverlässige Quelle. Ferner können diese die Aussage verweigern, wenn sie mit einem der Unfallteilnehmer verheiratet oder verwandt sind.

Lassen Sie sich nicht verunsichern

Man sollte sich nicht vom Unfallgegner beeindrucken lassen, wenn dieser nach dem Motto “Wer am lautesten brüllt, bekommt Recht” agiert. Auch zu unkorrekten Aussagen, sollte man sich nicht verleiten lassen. Ganz wichtig: weder vom Unfallgegner noch von der Polizei sollte man sich zu einem Schuldeingeständnis verleiten. Dies kann sich negativ bei der Erstattung von Schadensersatz auswirken.

Falschaussagen sind strafbar

Es ist dem subjektiven Empfinden geschuldet, dass unabhängig von der Schuldfrage, von jedem Unfallteilnehmer der Unfallhergang anders in Erinnerung bleibt. An diesem Punkt ist dem Unfallgegner noch keine vorsätzliche Falschaussage vorzuwerfen. Vielmehr bleibt es der Polizei vorbehalten zu prüfen, ob es eine Falschaussage vorliegt.

Unterstellungen vermeiden

Als Unfallteilnehmer sollte man Ruhe bewahren und besonnen agieren. Das unerwiesene Unterstellen einer Falschaussage, kann als falsche Beschuldigung ein übles Nachspiel nach sich ziehen. Der Unfallgegner könnte wegen Verleumdung vor Gericht ziehen. Ferner sollte man den Unfallgegner nicht unter Druck setzen. Er kann später seine Aussage revidieren und behaupten, er wurde unter Druck gesetzt oder gar dazu angehalten seine Aussage abzuändern, wie es dem eigentlichen Unfallhergang nicht entsprach.

Versicherung kann Regressforderungen stellen

Wird im Laufe der Ermittlungen nachgewiesen, dass einer der Unfallteilnehmer vorsätzlich eine Falschaussage machte, so ist es eine Straftat. Derartiges Verhalten kann strafrechtliche wie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem kann die Versicherung mit Regressforderungen später die Kosten für die Schäden zurückverlangen, wenn ein Versicherungsbetrug seitens des Unfallverursachers nachgewiesen werden konnte.

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