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Fahren ohne Brille – Diese Strafen drohen

Fahren ohne Brille
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Inhaltsverzeichnis: Fahren ohne Brille – Diese Strafen drohen

Sie haben eine Brille oder Kontaktlinsen? In den meisten Lebensbereichen ist es Ihnen freigestellt, ob Sie Ihre Sehhilfen nutzen oder nicht. Im Straßenverkehr MÜSSEN Sie sie tragen. Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber, welche Strafen Sie beim Fahren ohne Brille erwarten und klären für Sie auf, was passiert, wenn Sie ohne Brille einen Unfall verursachen.

In Kürze

  • Fahren Sie ohne Brille erwartet Sie mindestens ein Verwarngeld von 25 Euro.
  • Verursachen Sie dabei einen Unfall, kann es für Sie sehr teuer werden. Zudem kann Ihre Versicherung Leistungen kürzen.
  • Kommt es bei einem Unfall ohne Brille zu Verletzten oder Toten, kann Ihnen der Vorwurf einer (groben) Fahrlässigkeit gemacht werden und Sie können eine Gefängnisstrafe erhalten.
  • Unser Tipp: Deponieren Sie einfach eine Ersatzbrille in Ihrem Auto.

Was kostet Fahren ohne Brille?

Fahren Sie trotz Sehschwäche ohne Sehhilfe, kann das abhängig von der jeweiligen Gefährdungshöhe ganz schön teuer werden. Sie verstoßen dann gegen § 23 Absatz 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 169 BKat, indem Sie ein Kraftfahrzeug führen, ohne die Auflagen zu beachten. Werden Sie bei dieser Ordnungswidrigkeit erwischt, müssen Sie ein Verwarngeld von 25 Euro zahlen. Mit Punkten in Flensburg müssen Sie in der Regel nicht rechnen, aber es kann passieren, dass die Polizei Ihnen die Weiterfahrt untersagt.

Welche Strafen drohen beim Unfall ohne Brille?

Kommt es jedoch beim Fahren ohne Brille zu einem Unfall drohen Ihnen neben dem bereits erwähnten Verwarngeld weitere Konsequenzen. Ihnen kann der Vorwurf einer einfachen oder im schlimmsten Fall groben Fahrlässigkeit gemacht werden. Dieser Vorwurf kann sehr großen Einfluss auf den Umfang der zu leistenden Schadensersatzansprüche haben.

Wichtig

Nach § 276 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig handelt, wer diese Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht lässt.

Insbesondere unter strafrechtlichen Gesichtspunkten kann sich der Fahrlässigkeitsvorwurf für Sie nachteilig auswirken. So können Sie sich – sollte es zu Verletzten oder gar Toten infolge des Unfalls kommen – wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung strafbar machen. Und hierbei handelt es sich keineswegs um einen kleinen Verstoß! Wer sich gemäß § 229 Strafgesetzbuch (StGB) wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung strafbar macht, den erwartet eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei einer fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB beträgt stehen sogar fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe auf dem Spiel. Zudem kann man 3 Punkte in Flensburg bekommen muss mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Hinweis: Dies ist keine abschließende Auflistung. Je nach Verhalten können auch noch weitere Delikte erfüllt sein.

Warum ist das Fahren ohne Brille strafbar?

Die klare Sicht beim Fahren verschlechtert sich insbesondere für Brillenträger enorm, wenn die Sehhilfe vergessen wurde. Durch solch eine eingeschränkte Sicht erhöht sich das Unfallrisiko – und das ist nicht nur für Sie als Fahrzeugführer gefährlich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Unser Tipp für Sie: Um erst gar nicht ohne Brille fahren zu müssen, empfehlen wir Ihnen, einfach Ihre Ersatzbrille oder Ihre Ersatz-Kontaktlinsen im Auto zu deponieren. So gefährden Sie weder sich noch Andere, wenn Sie mal Ihre Brille verlegt oder vergessen haben. Denn Vergessen zählt nicht als Entschuldigung, wenn Sie beim Fahren ohne Brille von der Polizei ertappt werden.

Woher weiß die Polizei, wer eine Brille zum Fahren benötigt?

Man könnte annehmen, dass die Polizei anhand des Führerscheinbilds erkennen kann, ob der Fahrer eine Brille zum Fahren benötigt. Das ist allerdings nicht richtig. Vielmehr ist entscheidend, ob in Ihrem Führerschein die Schlüsselnummer “01” vermerkt ist. Diese kennzeichnet, dass Sie auf eine Sehhilfe beim Fahren angewiesen sind. Vielleicht erinnern Sie sich, dass Sie vor dem Erwerb Ihres Führerscheins einen Sehtest machen mussten. Dabei müssen Sie sich mindestens 70 Prozent Sehleistung attestieren lassen. Auf eine Sehhilfe beim Fahren sind Sie angewiesen, wenn Sie diese Sehleistung nur mit Brille oder Kontaktlinsen erbringen können.

Wichtig

Wenn Sie auf eine Sehhilfe beim Fahren angewiesen sind, wird dies in Ihrem Führerschein auf der Rückseite ganz unten in der Zeile „12.“ vermerkt. In diese Zeile können verschiedene Schlüsselzahlen eingetragen werden.

Damit werden für Sie gültige Einschränkungen gekennzeichnet. Zum Beispiel Sie dürfen nur bei Tageslicht oder nur mit Sehhilfe fahren. In der Anlage 9 zu § 25 Absatz 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind die jeweiligen Schlüsselzahlen genauer erklärt. Die Schlüsselzahl „01“ bedeutet, dass Sie beim Autofahren auf eine Sehhilfe angewiesen sind. Diese Schlüsselzahl kann auch noch weiter konkretisiert sein:

Schlüsselzahlen

  • Schlüsselzahl „01.01“: Der Fahrer ist auf eine Brille angewiesen.
  • Schlüsselzahl „01.02“: Der Fahrer ist auf Kontaktlinsen angewiesen.
  • Schlüsselzahl „01.03“: Der Fahrer ist auf eine Schutzbrille angewiesen.

Häufig ist jedoch nur die allgemeine Schlüsselzahl „01“ vermerkt. Dann kann der Fahrer selbst entscheiden, ob er lieber eine Brille oder Kontaktlinsen tragen möchte.

Hinweis: Ist auf Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl „01.01“ vermerkt, bedeutet dass, dass das Fahren ohne Brille auch dann nicht erlaubt ist, wenn Sie eine andere Sehhilfe wie zum Beispiel Kontaktlinsen tragen.

Zahlt die Versicherung beim Unfall ohne Brille?

Das Fahren ohne Brille kann auch nachteiligen Einfluss auf die Leistung Ihrer Kfz-Versicherung haben. Im Zweifelsfall übernimmt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit die entstandenen Schäden nicht oder zumindest nicht vollumfänglich. Denn die Versicherung kann nach § 26 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in einem solchen Fall Kürzungen vornehmen.

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind ohne Brille gefahren und dabei un- oder teilverschuldet in einen Unfall geraten? Dann am besten schnell bei faire-Regulierung.de melden. Das sichere Verfahren im Überblick:

  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
  • Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weiter Vorgehen.
  • Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie müssen sich nicht mehr mit Papierkram herumärgern.

Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, absolut kompetent und ohne Risiko für Sie.

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