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Unfall mit Neuwagen – Welche Ansprüche habe ich?

Unfall mit Neuwagen
Unfall mit Neuwagen ©Bigstockphoto.com // GeorgeRudy // ID 178582759
Inhaltsverzeichnis: Unfall mit Neuwagen – Welche Ansprüche habe ich?

Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 3,6 Millionen Neuwagen gekauft und dabei wird ein durchschnittlicher Kaufpreis von 33.600 € bezahlt. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn es zu einem Unfall mit dem gerade erst neu erworbenen Auto kommt. Denn der Wert des Fahrzeuges ist auch nach einer fachgerechten Reparatur erheblich gemindert – denn nun trägt es den Stempel „Unfallfahrzeug“.

Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber welche Ansprüche sie nach einem Neuwagen-Unfall haben und wann Sie Anspruch auf einen gleichwertigen Neuwagen haben. 

In Kürze
  • Ein Unfall mit einem Neuwagen unterscheidet sich von einem Unfall mit einem gebrauchten Kfz insofern, dass es beim Neuwagen-Unfall immer zu einer erheblichen Wertminderung des Autos kommt.
  • Nach einem Neuwagen-Unfall stehen Ihnen neben der Wertminderung und den Reparaturkosten oft noch weitere Ansprüche zu, die Sie prüfen lassen sollten
  • Anspruch auf einen Neuwagen kann nur bestehen, wenn das Unfallfahrzeug weniger als einen Monat zugelassen war und Sie seit dem Kauf weniger als 1.000 km damit gefahren sind.
  • Wir von faire-Regulierung stehen Ihnen als versicherungsunabhängiges Spezialistennetzwerk in allen Fragen rund um Ihren Verkehrsunfall zur Seite.

Was unterscheidet einen Unfall mit einem Neuwagen von einem Unfall mit einem gebrauchten Auto?

Kurz gesagt: Bei einem Unfall mit einem Neuwagen kommt es zu einer erheblichen Wertminderung des Fahrzeugs. Als Wertminderung bezeichnet man die Minderung des Fahrzeugwertes. Diese wird zwar üblicherweise zusammen mit den Reparaturkosten von der Versicherung des Unfallverursachers gedeckt, aber der Neuwagen ist dann nicht mehr „neu“, sondern ein repariertes Unfallfahrzeug. Dies ist bei einem Neuwagen besonders ärgerlich, da sich der Fahrzeughalter erst vor kurzem bewusst für einen Neuwagen entschieden hat und nun einen Unfallwagen besitzt.

Wichtig

Erfolgt die Hauptuntersuchung mit über 2-monatiger Verspätung, berechnen die Prüfstellen häufig 20 Prozent mehr für die Untersuchung. Begründet wird dies mit dem erhöhten Mehraufwand.

Tipp: Falls Sie noch einen neuen Wagen fahren, steht Ihre erstmalige Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten anstatt der sonst üblichen zwei Jahre an.

Welcher Ersatz steht mir bei einem fremdverschuldeten Neuwagen-Unfall zu?

Kollidieren zwei Fahrzeuge miteinander, entsteht in der Regel ein Schaden, der zur Wertminderung nach dem Unfall führt. Eben diese Wertminderung ist nun als Unfallschaden auszugleichen.

Der Unfallverursacher – beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung – muss sowohl für die Wertminderung als auch die Reparaturkosten und ggf. weitere Ansprüche aufkommen.

Unser Tipp

Welche Ansprüche Ihnen nach einem unverschuldeten Autounfall zusätzlich zustehen können, zeigen wir Ihnen gerne. Dazu können Sie absolut kostenfrei und ohne Risiko Ihren Schaden unter faire-Regulierung.de melden. Unsere Verkehrsrechtexperten geben Ihnen innerhalb kürzester Zeit einen Überblick über Ihre möglichen Schadensersatzansprüche.

Habe ich nach einem Unfall einen Anspruch auf einen Neuwagen als Ersatz?

Viele Neuwagenbesitzer stellen sich die Frage, ob sie nach einem Neuwagen-Unfall einen Anspruch auf einen Neuwagen haben. Üblicherweise ist die gegnerische Versicherung nur dazu verpflichtet, die Reparaturkosten sowie einen Ausgleich für die dabei hervorgerufene Wertminderung zu zahlen.

Tatsächlich ist es jedoch möglich, für einen Totalschaden, der durch einen Unfall mit dem Neuwagen verursacht wurde, gegenüber der gegnerischen Vollkaskoversicherung einen Anspruch auf einen Neuwagenersatz geltend zu machen. Handelt es sich jedoch um Schäden am Fahrzeug, die sich durch eine Reparatur beheben lassen, werden in der Regel lediglich die Instandsetzungskosten durch die Versicherung ersetzt. Zusätzlich haben Sie einen Anspruch auf Auszahlung der Wertminderung.

Nur wenn es Ihnen unzumutbar wäre, ein repariertes Fahrzeug zu benutzen, haben Sie einen Anspruch auf einen Neuwagen. Grund für die Unzumutbarkeit ist, dass der Makel des Unfallwagens sich durch eine Reparatur nicht beheben lässt. Dazu muss das Unfallgutachten vor allem eine erhebliche Beschädigung feststellen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs müssen hierfür jedoch bestimmte Kriterien vorliegen, die wir Ihnen im Folgenden näher erklären.

Welche Kriterien zur Abrechnung auf Neuwagenbasis bei einem unverschuldeten Unfall gibt es?

Neben der Voraussetzung der Unzumutbarkeit hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.9.2020 mit dem Aktenzeichen VI ZR 271/19 bestimmte Kriterien dafür bestätigt, ab wann nach einem Unfall mit einem Neuwagen ein neues Fahrzeug erstattet werden muss:

Kriterien für Neuwagen als Ersatz

  • Fahrleistung beträgt zum Unfallzeitpunkt weniger als 1.000 km
  • seit maximal einem Monat besteht eine Kfz-Zulassung
  • ein erheblicher Sachschaden ist entstanden
  • Geschädigter kauft sich mit dem Geld der Ersatzzahlung nach dem Unfall tatsächlich einen vergleichbaren Neuwagen

Besonders das Kriterium der erheblichen Beschädigung sorgt bei der Unfallregulierung immer wieder für juristische Probleme, da hierfür keine eindeutige Definition existiert. Entscheidend ist aber der Aspekt der Zumutbarkeit. Wurden beispielsweise Schweißarbeiten an tragenden Fahrzeugteilen vorgenommen, um den Schaden zu beheben, so kann dem Fahrzeughalter die Weiternutzung des derart instandgesetzten Wagens nicht mehr zugemutet werden. Gerichte sind sich aber uneins, ab wann ein Fahrzeug laut dem Verkehrsrecht als erheblich beschädigt einzustufen ist.

Grundsätzlich ist der Geschädigte hierbei in der Beweispflicht. Hier sind von einem unabhängigen Sachverständigen erstellte Kfz-Gutachten von erheblicher Bedeutung und von großem Vorteil für Sie. Das Gutachten dokumentiert für Sie, ob der Neuwagen durch den Unfall eine erhebliche Wertminderung erlitten hat. Die Durchsetzung der vom Sachverständigen festgestellten Wertminderung gehört dann in die Hände eines spezialisierten Rechtsdienstleisters wie faire-Regulierung. Werden alle genannten Bedingungen beim Neuwagen-Unfall erfüllt, sprechen Versicherer von einem Ersatzanspruch auf Neuwagenbasis.

ACHTUNG: Der Geschädigte hat diesen Anspruch nur, wenn er sich tatsächlich einen Neuwagen kauft. Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist nicht möglich.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Neuwagen? Wir helfen Ihnen. Unser Spezialisten-Netzwerk übernimmt die komplette Abwicklung des Schadenfalls gegenüber allen Versicherungen und kann Ihnen vom unabhängigen Sachverständigen bis zur erprobt zuverlässigen Fachwerkstatt mit unkompliziertem Ersatzwagenservice weiterhelfen.

Das smarte Verfahren im Überblick:

  • Sie melden uns den Unfallhergang einfach telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller hier online.
  • Unser Spezialistennetzwerk prüft Ihren Fall sofort und bespricht mit Ihnen persönlich das für Sie beste Vorgehen.
  • Die Schadensregulierung wird im Hintergrund für Sie geleistet. Sie bekommen alle Informationen und Dokumente einfach in Echtzeit auf Ihr Smartphone und sind schnell wieder mobil.

Unser Netzwerk aus ausschließlich lizenzierten Spezialisten prüft für jeden Haftpflichtfall bis zu 16 Anspruchsarten für Sie durch. Durch unsere langjährige tiefe Expertise und modernste Technik erschließen wir Unfallgeschädigten durchschnittlich 420,- € Mehrauszahlung gegenüber herkömmlichen Regulierungswegen (Direktanruf bei Versicherung oder Werkstatt).

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