E-Bike-Fahrer sind häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt als normale Radfahrer, da sie auf den Straßen oft schneller unterwegs sind. Wir geben Ihnen in unserem Ratgeber 5 wichtige Infos, damit Sie wissen, was Sie bei einem Unfall mit E-Bike beachten müssen.
- Unter die Kraftfahrzeuge fallen des E-Bike und das S-Pedelec. Als Fahrrad geht das Pedelec durch.
- E-Bike und S-Pedelec benötigen daher eine eigene Haftpflichtversicherung. Das Pedelec jedoch nicht.
- Geraten Sie in einen unverschuldeten Verkehrsunfall, muss der Verursacher Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen.
- Ansprüche sind dann u.a. der Sachschaden am E-Bike, an der Kleidung oder am Helm. Dazu kommen weitere Schadenspositionen.
E-Bike, Pedelec, Elektrofahrrad… welche Unterschiede gibt es?
Ein Elektrofahrrad ist ein Fahrrad, wenn es zum einen eine Leistung von 600 Watt nicht übersteigt und zudem eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h besitzt. Als Kraftfahrzeug gilt ein Elektrofahrrad, welche diese Kriterien übersteigt und z.B. die Motorunterstützung bei Erreichen von 25 km/h nicht abgebrochen wird.
Vorsicht: Für „schnelle Elektrofahrräder“ müssen alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden, die auch für Kraftfahrzeuge gelten. Mit diesen E-Bikes dürfen die Radwege nicht mehr benutzt werden. Es muss auf der regulären Fahrbahn gefahren werden.
Was ist eigentlich ein E-Bike und wie unterscheidet es sich von einem Pedelec oder S-Pedelec?
E-Bike wird umgangssprachlich häufig als Oberbegriff für alle Elektroräder verwendet. Das ist aber nicht ganz richtig. Ein E-Bike ist ein Elektrofahrrad, das auch dann fährt, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Abhängig von der Watt-Zahl und der Maximalgeschwindigkeit gelten sie entweder als „Fahrrad“ oder als „Kraftfahrzeug“. Achten Sie daher unbedingt auf die Bestimmungen, die für die „schnellen Elektrofahrräder“ gelten – wie z.B. die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ein Pedelec ist ein „Pedal Electric Cycle“, mit welchem eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht werden kann. Schneller kann man nur fahren, wenn man kräftig in die Pedale tritt. Das Pedelec ist ein Fahrrad.
Das S-Pedelec ist ein schnelles Pedelec und fällt unter die Kleinkrafträder. Durch die Motorunterstützung beim Treten kann eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht werden. Ein Mofa-Führerschein ist zum Fahren vorgeschrieben – genauso wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Gibt es einen Haftungsunterschied zwischen einem E-Bike und einem normalen Fahrrad?
Einen Haftungsunterschied gibt es grundsätzlich nicht, denn das E-Bike hat von sich aus theoretisch keine erhöhte Unfallgefahr. Anders als Motorräder, Motoroller und Autos wird dem E-Bike keine Betriebsgefahr zugerechnet. Autos tragen bei einem Unfall mit einem E-Bike-Fahrer, der nicht grob fahrlässig gehandelt hat, eine Teilschuld, da das Autofahren an sich regelmäßig als gefährlich zu werten ist.
Bei einem Unfall eines E-Bike-Fahrers mit einem normalen Fahrrad wird im Einzelfall geprüft, wer den Unfall verursacht hat.
Benötige ich eine Versicherung für E-Bikes?
Für ein E-Bike und ein S-Pedelec reicht eine private Haftpflichtversicherung nicht aus. Für diese Elektrofahrradtypen müssen Sie unbedingt eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine klassische Rollerversicherung. Bei einem Pedelec braucht es das nicht.
Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Ihr Pedelec mit einschließt. Falls nicht, empfehlen wir Ihnen zum Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung, die Sie schützt, wenn Sie jemand anderen schädigen.
Unfall mit E-Bike
Geraten Sie unverschuldet mit Ihrem E-Bike in einen Verkehrsunfall, kann ihr Unfallgegner dafür haftbar gemacht werden und seine Haftpflichtversicherung muss Ihnen den Schaden ersetzen. Ein E-Bike-Unfall darf wie jeder andere Kfz-Unfall nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Auch hier kann es sich im sehr hohe Schadenssummen handeln. Dabei geht es viel weniger um den reinen Fahrzeugwert. Denn leider sind unfallbetroffene E-Biker oft auch verletzt und es geht regelmäßig um erhebliche Heilbehandlungskosten, Verdienstausfälle und Schmerzensgeldansprüche. Als Spezialisten verfügen wir über das hier benötigte Knowhow und helfen Ihnen damit kompetent Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Hat Ihr Unfallgegner weder eine Haftpflichtversicherung noch genügend Geld, um den Schaden zu begleichen, kommt es darauf an, ob Ihre eigene Versicherung solche Forderungsausfälle auch abdeckt. Prüfen Sie daher, ob Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung solche Situationen absichert und bessern Sie gegebenenfalls nach.
Ansprüche nach Unfall mit E-Bike
Nach einem Verkehrsunfall mit einem E-Bike muss der Schädiger grundsätzlich – wie auch bei einem Autounfall ohne E-Bike – den Zustand wiederherstellen, der vor dem Unfall bestand. Wir prüfen kostenfrei Ihre Schadensersatzansprüche für Sie. Neben dem Sachschaden am E-Bike können auch Schäden am Helm und der Kleidung bestehen. Auch diese Positionen werden durch faire-Regulierung für Sie geltend gemacht.
Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung
Der erste Schritt zur Erstattung Ihres Schadensersatzanspruches ist die saubere Schadensmeldung mit uns. Gehen Sie auf Nummer sicher und klären Sie daher kurz sämtliche Erstattungsmöglichkeiten mit dem Service von faire-Regulierung.de in wenigen Schritten ab:
- Sie geraten unverschuldet in einen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 – 30 111 60 oder noch schneller online.
- Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort.
- Ein von Versicherungen unabhängiger Experte aus unserem Netzwerk meldet sich direkt bei Ihnen und bespricht individuell das weitere Vorgehen.
Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, kompetent, bewährt und ohne Risiko für Sie.