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Auffahrunfall – Wer hat Schuld?

Auffahrunfall – Wer hat Schuld?
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Inhaltsverzeichnis: Auffahrunfall – Wer hat Schuld?

Ein Auffahrunfall ist schnell passiert: einmal kurz zu dicht aufgefahren, kurzer Blick aufs Handy oder die berühmte 1 Sekunde Ablenkung. Fast jeder kennt die Faustformel: Wer auffährt, ist immer schuld. Aber stimmt das auch in Ihrem konkreten Fall so? .

Wir erklären Ihnen in unserem Ratgeber beide Seiten: Wann Sie bei einem Auffahrunfall die Schuld tragen. Wann Sie unschuldig sind und was Sie als Geschädigter  unbedingt beachten müssen um Ihre Entschädigung zu erhalten, selbst bei Teilschuld.

In Kürze
  • „Wer auffährt, hat immer Schuld“ mag oft zutreffend sein, aber eben nicht immer!
  • Die Schuldfrage ist immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
  • Achten Sie daher unbedingt auf eine sorgfältige Dokumentation und verständigen Sie bei Streitigkeiten über die Schuld unbedingt die Polizei. Diese kann bei Fragen der Schadensregulierung wichtig werden.
  • Wir helfen Ihnen bei Ihrer Schadensregulierung gerne weiter. Auch wenn Sie eine Teilschuld am Auffahrunfall trifft, sind Sie über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Unsere Spezialisten helfen Ihnen beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche.

Wer auffährt, hat immer Schuld – stimmt das?

Die einfache Weisheit „Wer auffährt, hat immer Schuld“ entspringt einem gleichlautenden Grundsatz im Verkehrsrecht. Es gilt der sogenannte Anscheinsbeweis. Hierbei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass derjenige, der auffährt, die Schuld trägt. Nach dieser Logik beweist schon der Umstand, dass es zur Kollision kam: der Hintermann ist zu dicht aufgefahren. Es wird argumentiert: Wäre der Abstand groß genug gewesen, hätte das Abbremsen des Vordermanns keinen Unfall nach sich gezogen. Wer auffährt, hat sich meistens im Straßenverkehr nicht vorausschauend verhalten und muss entsprechend dafür haften. Soweit die Theorie.

Meistens kann der Anscheinsbeweis als grobe Orientierung dienen, jedoch ist er keinesfalls eine allgemeingültige Lösung. Streiten sich die Beteiligten darüber wer die Schuld trägt, muss der Auffahrende den Anscheinsbeweis durch Beweise widerlegen.

Die Faustformel „Wer auffährt, hat immer Schuld“ gilt in folgenden Unfallkonstellationen nur eingeschränkt:

Ausnahmen

  • Der Vordermann macht bei einer grünen Ampel ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung. In diesem Fall besteht meist eine Teilschuld.
  • Der Vorausfahrende bremst plötzlich stark vor einem Blitzer ab und kommt zum Stillstand. Diese irreführende Fahrweise begründet ebenfalls meist eine Teilschuld.
  • Der Auffahrende, der mit überhöhter Geschwindigkeit und Lichthupe auf der Autobahn angerauscht kommt, begründet durch diese Nötigung zumindest eine Mitschuld.
  • Auch wer auf der Suche nach einem Parkplatz ist, die Parklücke zu spät erkennt und scharf abbremst und dadurch einen Auffahrunfall verursacht, macht sich meist teilweise schuldig.
  • Autofahrer, die wegen kleinen Tieren scharf abbremsen und dadurch einen Auffahrunfall verursachen, bekommen häufig eine Teilschuld zugesprochen. Handelt es sich jedoch um ein großes Tier wie ein Wildschein, so wird die Schuldfrage anders beantwortet. In diesem Fall hätte eine Kollision schwere Folgen für den Fahrer und auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Bremst der Vordermann beispielsweise unerwartet und ohne zwingenden Grund, begeht er damit selbst einen Verkehrsverstoß gemäß § 4 I 2 Straßenverkehrsordnung und trägt deshalb auch einen Teil zur Schuld bei. Es gilt, dass immer derjenige Schuld hat, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht. Die Streitfrage ist dann: Lag ein Grund für die Vollbremsung des Vordermanns vor?

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen

Gemäß § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung gilt:

„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Auf diese Reglung stützt sich der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall: Kam es zu einem Auffahrunfall, lag beim Auffahrenden offenbar eine Pflichtverletzung vor.  Doch trotz Anscheinsbeweis lässt sich die Schuld bei einem Auffahrunfall nicht pauschal zuweisen: Protokollieren Sie daher den Unfall genau und machen Sie Bilder vom Schaden und der Umgebung. Rufen grundsätzlich auch die Polizei zum Unfallort hinzu.

Was zahlt die Versicherung bei einer Teilschuld?

Auch wenn Sie eine Teilschuld am Auffahrunfall trifft, sind sie über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Sie erhalten dann jedoch nicht den vollen Schaden erstattet – eben nur einen Teil. Gute Nachricht hier: Wenn Sie einen Experten hinzuziehen, der diese Schuldquote nach dem sogenannten Quotenvorrecht für Sie abrechnet, erhalten Sie eine deutlich höhere Erstattung als es die eigentliche Schuldquote erwarten lässt.

Beispiel: Ein 50% zu 50% Schuldverteilungsverhältnis sieht im Auszahlungsergebnis wie ein 70:30 Schuldverhältnis zu Ihren Gunsten aus.

Sonderfälle mit mehreren Autos: Massenkarambolage und Kettenunfall

Teilweise kommt es auch zu Auffahrunfällen, in die gleich mehrere Autos verwickelt sind. Wir erklären Ihnen, worauf Sie bei einer sogenannten Massenkarambolage oder einem Kettenunfall achten müssen.

Massenkarambolage: Wer zahlt?

Sehr häufig sind Massenunfälle eine Sammlung von Auffahrunfällen. Dann greift ein spezielles Regulierungsverfahren der Kfz-Versicherer. Finden die Regulierungsgrundsätze Anwendung, erstattet Ihnen Ihre Kfz-Haftpflichtversicherer ihren Schaden, ohne dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt belastet wird. Doch dafür müssen zumindest folgende drei Kriterien erfüllt sein:

  1. Ein Unfallverursacher kann nicht festgestellt werden.
  2. Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt sein. Im Ausnahmefall genügen auch 20 Fahrzeuge, sofern der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar ist.
  3. Beteiligt sind alle Fahrzeuge, bei denen ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Unfall besteht.

Wer zahlt bei einem Kettenunfall?

Fahren Sie bei einem Kettenunfall als Letzter hinten auf, bekommen Sie nach dem Anscheinsbeweis häufig die volle Schuld. Gegen Sie spricht zudem, dass Sie nicht von einem anderen Fahrzeug aufgeschoben wurden. Die volle Schuldzuweisung muss jedoch nicht zwingend richtig sein. Der Vorausfahrende kann für Sie unvorhersehbar gebremst haben oder ruckartig zum Stehen gekommen sein, indem er auf seinen Vordermann aufgefahren ist.

Auf ein stehendes Auto gefahren

Man könnte meinen, dass jemand, der auf ein stehendes Auto auffährt stets schuld ist. Doch selbst hier gibt es Ausnahmen. Wurde das Auto nicht ordnungsgemäß geparkt, nicht ausreichend beleuchtet oder wurde die Kollision mit Absicht provoziert, dann kann der Halter des Autos teilweise haften.

Tipp: Manche Auffahrunfälle werden von Versicherungsbetrügern bewusst provoziert, um abzukassieren. Sorgen Sie daher unbedingt für eine sorgfältige Dokumentation verständigen Sie die Polizei.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind in einen Auffahrunfall verwickelt und fragen sich, ob Sie die volle Schuld daran tragen? Dann am besten schnell bei faire-Regulierung.de melden. Das sichere Verfahren im Überblick:

  • Sie geraten zumindest teils unverschuldet in einen möglichen Verkehrsunfall und wollen Schadensersatzansprüche geltend machen.
  • Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller online.
  • Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das weiter Vorgehen.
  • Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie müssen sich nicht mehr mit Papierkram herumärgern.
  • Sie erhalten unbürokratisch den bestmöglichen Entschädigungsbetrag, egal ob als Direkterstattung an Ihre Werkstatt oder Auszahlung an Sie (siehe fiktive Abrechnung)

Die lizenzierten Spezialisten aus dem faire-Regulierung Netzwerk erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, Nutzen auch Sie die Erfahrung und bewährtes Spezialisten-Wissen.

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