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Nötigung im Straßenverkehr – Informationen & Anzeige

Nötigung im Straßenverkehr
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Inhaltsverzeichnis: Nötigung im Straßenverkehr – Informationen & Anzeige

Schneiden, drängeln, ausbremsen – wer kennt das im Straßenverkehr nicht? Da fühlt man sich manchmal genötigt, auszuweichen oder gar schneller zu fahren. Doch ab wann ist solch ein Verhalten eine Nötigung? Auch wenn jeder Fall stets einzeln zu betrachten ist, geben wir Ihnen in diesem Ratgeber einen Überblick und anschauliche Beispiele zur Nötigung im Straßenverkehr.

In Kürze
  • Die Nötigung ist in § 240 des Strafgesetzbuches geregelt und stellt eine Straftat dar.

  • Eine Nötigung im Straßenverkehr kann durch ein empfindliches Übel oder durch Gewalt gegeben sein. Jedoch ist jeder Fall einzeln zu bewerten.

  • Die Strafe für eine Nötigung im Straßenverkehr ist entweder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von 20 bis 40 Tagessätzen. Hinzu können die Entziehung der Fahrerlaubnis und 3 Punkte in Flensburg, sowie ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot und eine Sperrfrist für die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis kommen.

  • Wir von fairforce.one helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Was ist Nötigung im Straßenverkehr?

Da es eine „Nötigung im Straßenverkehr“ nicht explizit als eigenen Paragrafen gibt, ziehen Juristen hierzu § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) heran.

Wichtig

Nach § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich um eine Nötigung, wenn ein Mensch durch Gewalt oder durch Androhung von Gewalt zu einer Tat oder dem Unterlassen einer Tat gezwungen wird.

Im Straßenverkehr kann eine Nötigung zum Beispiel durch zu dichtes Auffahren vorliegen. Das ist der Fall, wenn der andere Fahrer dadurch so stark unter Druck gesetzt wird, dass er Angst um sein Leib und Leben hat und so gezwungen wird, die Fahrbahn gegen seinen Willen zu wechseln. Der auffahrende Fahrer muss auch den Vorsatz haben, den anderen Fahrer zu nötigen.

Wann wird aus verkehrswidrigem Verhalten eine Nötigung im Straßenverkehr?

Doch Vorsicht! Nicht jedes rechtswidrige Verhalten ist gleich eine Nötigung. Was sind also Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr?

Abgrenzung

Um eine Nötigung klar von anderem verkehrswidrigen Verhalten abzugrenzen, muss insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, der Abstand zum nächsten Fahrzeug, die Länge der Fahrbahnstrecke und die Dauer des nötigenden Verhaltens mit einbezogen werden. 

Abzugrenzen ist die Nötigung vor allem auch von der Beleidigung: So ist zum Beispiel das bloße Zeigen des Stinkefingers noch keine Nötigung, aber sicher eine Beleidigung.

Macht zum Beispiel ein Fahrer vor dem Überholen per Lichthupe auf sich aufmerksam, nötigt er den vorausfahrenden Fahrer nicht sofort. Grund dafür ist, dass die Nötigung im Straßenverkehr eine vorsätzliche Behinderung voraussetzt. Die kurze Lichthupe vor dem Überholen auf Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist nach der Straßenverkehrsordnung (§ 5 Abs. 5 StVO) als Warnfunktion sogar erlaubt! Dieses Verhalten kann jedoch zu einer Nötigung werden, wenn der Fahrer immer dichter auffährt und gleichzeitig ständig Lichthupe gibt, damit die Fahrspur „endlich“ frei gemacht wird und der vorausfahrende Fahrer sich gezwungen fühlt auszuweichen. Es kommt also sehr auf die genaue Fallgestaltung an, ob es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr handelt.

Generell kann man die Nötigung in zwei Gruppen einteilen: die Nötigung mit Gewalt und die Nötigung durch ein empfindliches Übel.

Nötigung im Straßenverkehr durch ein empfindliches Übel

Diese Form der Nötigung ist erfüllt, wenn der Täter dem Opfer mit einer Situation droht, auf deren Verlauf er Einfluss zu haben vorgibt. Ein Beispiel: Der Fahrer hinter Ihnen droht damit, Sie „anzuschieben“, wenn Sie nicht augenblicklich über die rote Ampel fahren und den Weg freimachen. Er nimmt Einfluss auf Ihren Willen bis zur nächsten Grünphase zu warten, sodass sie vermutlich aus Angst sofort Gas geben würden. Dabei ist es irrelevant, ob das Fahrzeug hinter Ihnen tatsächlich so leistungsstark ist, dass es ihr Fahrzeug „anschieben“ könnte. Natürlich muss hier jedoch besonders auf den Einzelfall geschaut werden, da eine pauschale Einordnung des jeweiligen Verhaltens im Nachgang oft nur schwer möglich ist.

Nötigung im Straßenverkehr durch Gewalt

Diese liegt dann vor, wenn der Täter psychisch oder mit körperlicher Gewalt auf sein Opfer im Straßenverkehr einwirkt, um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen.
Ein Beispiel für psychische Gewalt: Eine Gruppe Fußgänger stellt sich auf die Fahrbahn, um die Autofahrer am Weiterfahren zu hindern.

Weitere Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr

  • Behinderung beim Überholen durch beharrliches Fahren auf der linken Seite der Fahrbahn trotz freier rechter Spur oder abruptes Abbremsen
  • Zu dichtes Auffahren und gleichzeitiges Drängeln bei hohem Tempo oder ein absichtliches Langsamfahren mit einem plötzlichen Ausscheren
  • Bremsen ohne Grund oder ein plötzlicher Fahrbahnwechsel
  • Vorsätzliches Ausbremsen

Wenn Sie sich durch andere Verkehrsteilnehmer genötigt fühlen, oder eines der vorherigen Beispiele auf ihre Situation zutrifft, dann sollten Sie Anzeige erstatten.

Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr – 3 wichtige Schritte

Wenn Sie sich durch andere Verkehrsteilnehmer genötigt fühlen, oder eines der vorherigen Beispiele auf ihre Situation zutrifft, dann sollten Sie Anzeige erstatten.

Hinweis: Einen Zeugen brauchen Sie nicht, da Sie keinen direkten Vorteil aus der Anzeige ziehen. Ihnen als Anzeigeerstatter wird in der Regel geglaubt, da Sie die Mühen auf sich nehmen, den Vorfall anzuzeigen.

Wie kann ich eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstatten?

  1. Ist eine Anzeige sinnvoll?

    Diese Entscheidung liegt bei Ihnen. Wir finden, dass ein Versuch (auch wenn sie sich nicht 100 Prozent sicher sind) nicht schadet. Die Beamten können Ihre Anzeige auch einfach ablehnen, wenn keine Nötigung vorlag. Nötigung im Straßenverkehr ist ein Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Beamten Ihrem Fall nur nachgehen, wenn sie ihn zur Anzeige gebracht haben.

  2. Kennzeichen notieren

    Merken Sie sich unbedingt das Kennzeichen, den Fahrzeugtyp, die Automarke und die Autofarbe. Im Idealfall haben Sie sich auch das Aussehen des Fahrers gemerkt. Notieren Sie sich alle Informationen nach dem 4-W-Schema: WAS ist WANN, WO und mit WEM passiert?

  3. Anzeige erstatten

    Nun können Sie all diese Informationen bei der Erstattung Ihrer Anzeige vermerken. Dies geht telefonisch oder auch persönlich bei der Polizei oder Onlinewache Ihres jeweiligen Bundeslandes.

Wie geht es nach der Anzeige weiter? Nachdem die Anzeige erstattet wurde, wird die Polizei versuchen, den Täter zu finden. Dieser muss sich dann schriftlich äußern. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, müssen Sie als Zeuge erscheinen.

Welche Strafe droht bei einer Nötigung im Straßenverkehr?

Bei einer Nötigung im Straßenverkehr drohen dem Täter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von 20 bis 40 Tagessätzen. Ein Tagessatz entspricht einem Tagesgehalt, also einem Dreißigstel des monatlichen Nettogehalts. Hinzu können die Entziehung der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg, sowie ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot und eine Sperrfrist für die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis kommen. Sollte es sich jedoch nur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Nötigung handeln, erwartet den Täter „lediglich“ ein Bußgeld.

Steht Ihre Aussage gegen die Aussage des Angeklagten und es gibt keine Zeugen, wird nach Ermessen des Richters entschieden. Spätestens jetzt empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen, da dieser vergleichbare Fälle kennt und vor Gericht gezielt argumentieren kann. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.

Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie wurden im Straßenverkehr genötigt und es kam zu einem Unfall? Mit fairforce.one sind Sie auf der sicheren Seite! Das Beste daran: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, zahlen Sie selbst für unseren Service keinen Cent. Die Abrechnung erfolgt einfach und direkt mit dem Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Versicherung.
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