Der Unfall war doch heftiger und steckt Ihnen noch in den Knochen. Am nächsten Tag ganz normal weiterzuarbeiten fühlen Sie sich nicht im Stande.
Wie in Ruhe genesen und trotzdem eine Lohnfortzahlung erhalten? Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, wie Sie Ihren Anspruch auf Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall geltend machen können.
- Neben den materiellen Schäden (Reparatur, Arztkosten) können bei einem Verkehrsunfall auch immaterielle Schäden entstehen.
- Der Verdienstausfall gilt als immaterieller Schaden.
- Die Lohnfortzahlungen übernimmt bei Angestellten der Arbeitgeber für die ersten 6 Wochen. Danach springt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein.
- Die Höhe des Verdienstausfalles wird bei Angestellten und Selbstständigen unterschiedlich berechnet.
Was ist der Verdienstausfall nach Verkehrsunfall?
Nach einem Verkehrsunfall soll der Verursacher des Schadens für die Kosten aufkommen. Kosten sind alle materiellen sowie immateriellen Schäden, die in Folge des Unfalls entstanden sind. Materielle Schäden sind beispielsweise die Reparaturkosten und immaterielle Schäden zum Beispiel der Lohnausfall nach einem Verkehrsunfall. Zu den entstehenden Schäden kann also auch die Arbeitsunfähigkeit eines Unfallbeteiligten zählen. Denn wer aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas keine Büroarbeit machen mehr kann, fällt im Job unweigerlich aus: Ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Wer zahlt den Verdienstausfall nach dem Unfall?
Den Verdienstausfall nach einem Autounfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie erhalten die Kompensation für Ihren Verdienstausfall bei einem unverschuldeten Unfall direkt von der gegnerischen Versicherung. Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, dann kann dieser Anspruch gekürzt werden.
Lohnfortzahlungen für die ersten sechs Wochen nach einem Unfall muss Ihr Arbeitgeber tragen. Erst nach Ablauf dieser Frist, greift die Krankenversicherung, welche dann wiederum auf die Versicherung des Unfallverursachers zurückgreift.
Wie berechnet sich der Verdienstausfall nach einem Unfall?
Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung für den Verdienstausfall nach einem Unfall muss zwischen Angestellten und Selbständigen unterschieden werden.
Angestellte erhalten per Gesetz für bis zu sechs Wochen nach dem Unfall Lohnfortzahlungen von ihrem Arbeitgeber. Erst danach greifen Ansprüche gegen den Unfallverursacher.
Bei Selbständigen ist der Fall etwas komplizierter: Hier muss zunächst ein tatsächlicher Vermögensschaden nachgewiesen werden, der sich etwa aus der Minderung des Gewinns oder der Anstellung einer Vertretung ergibt. Die Unfähigkeit zu arbeiten allein ist in diesem Fall noch keine Garantie für eine Entschädigung.
Die Höhe der Ausfallzahlung richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen des Geschädigten, weshalb deren Berechnung denkbar einfach ist. Über entsprechende Nachweise aus den Vormonaten wird ein hypothetisches Einkommen errechnet — also der Betrag, den Sie erhalten würden, wenn Sie ganz normal weiter arbeiten gehen könnten. Um allerdings auch Einkünfte aus Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu berücksichtigen, werden in den meisten Fällen die vergangenen zwölf Monate zur Berechnung des hypothetischen Gehalts herangezogen. Selbständige müssen aufgrund der meist stärker schwankenden Einkünfte mit externer Hilfe die Höhe einer möglichen Verdienstausfallzahlung berechnen lassen — zum Beispiel mit der Hilfe von Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfern.
Wie erhalte ich nach dem Unfall Schadensersatz in Form von Lohnfortzahlung?
Um eine Entschädigung tatsächlich zu erhalten, ist eine korrekte Meldung und saubere Kommunikation zur Regulierung des Schadens wichtig. Doch der Weg zum Ausgleich für den Verdienstausfall ist nicht immer einfach. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter und kümmern uns Ihre korrekte Beantragung.
Wie finde ich die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung?
Sie haben einen Verdienstausfall nach einem Autounfall? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:
- Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie passende weitere Vorgehen.
- Bei Bedarf helfen wir Ihnen den richtigen Mediziner zu finden.
- Ihre vollständigen Ansprüche werden durch spezialisierte Anwaltsteams mit unserer Software aufbereitet.
- Ihre so optimierten Ansprüche werden bei den leistungspflichtigen Versicherungen geltend gemacht und für Sie zur Auszahlung gebracht.
- Bei Bedarf unterstützt Sie unser Netzwerk mit geprüft zuverlässigen Fachwerkstätten und Ersatzfahrzeugen.
- Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) einfach auf dem Handy auf dem Laufenden gehalten.
Wir können Ihren Verkehrsunfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!