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Unfall mit Mietwagen – Das sollten Sie wissen!

Unfall mit Mietwagen
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Inhaltsverzeichnis: Unfall mit Mietwagen – Das sollten Sie wissen!

Der schicke Sportwagen für das Wochenende, das Wohnmobil für den Traumurlaub oder der Kastenwagen für den Umzug: Mietwagen erfreuen sich steigender Beliebtheit. Logischerweise steigt damit auch die Häufigkeit für einen Unfall mit Mietwagen. Was müssen Sie in dieser Konstellation beachten? Hier haben wir für Sie die Dos und Don’ts zusammengetragen.

Das müssen Sie bei einem Unfall mit Mietwagen beachten

So gehen Sie nach dem Unfall vor

Bei einem Unfall mit einem Mietwagen gilt zunächst wie bei einem Verkehrsunfall mit dem eigenen Fahrzeug: Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie die Unfallstelle ordnungsgemäß und verständigen Sie die Polizei, damit diese ein Unfallprotokoll erstellen kann. Vor der administrativen Arbeit steht also immer zunächst Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer im Mittelpunkt. Ziehen Sie sich also zuallererst Ihre Warnweste über und platzieren Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand hinter Ihrem Fahrzeug. Dies sichert die Unfallstelle ab und garantiert Ihre Sicherheit sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer. Weitere Details finden Sie hier.

Nach einem Unfall sollten Sie sofort Ihren Autovermieter vor Ort kontaktieren und ihm alle Details bzgl. des Unfallereignisses übermitteln. Falls die Notwendigkeit besteht, wird der Autovermieter Ihnen einen Ersatzmietwagen zur Verfügung stellen, den Sie im Tausch für den Unfallwagen erhalten. So bleiben Sie mobil und können Ihre Fahrt vorerst fortsetzen. Wichtig ist, dass Sie sich bei der Rückgabe des Autos vom Vermieter einen Schadensbericht anfertigen lassen, den der Autovermieter anschließend unterschreibt. So stellen Sie sicher, dass der Unfall gegenüber Ihrem Autovermieter detailliert dokumentiert worden ist. Sie müssen auch Ihren Mietvertrag und die Zahlungsbestätigung der Kaution und die Dokumente über eine eventuelle  Selbstbeteiligung aufheben. Diese Nachweise und  Dokumente werden für die Rückgabe Ihres Mietwagens an den Autovermieter benötigt. 

Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben, wird sich in der Regel der Autovermieter um die nachfolgende Schadensregulierung kümmern und die Ihm und Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Gern übernehmen die Spezialisten des faire-regulierung Netzwerkes die Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Die geprüften Spezialisten entlasten damit nicht nur den Autovermieter, sondern sichern Ihnen so auch Ihre persönliche bestmögliche Regulierung. Von der Ergebnisseite betrachtet, ist das erfahrungsgemäß der deutlich bessere Lösungsweg für Sie.

Unfall mit Mietwagen: Wer zahlt den Schaden?

Die Kosten bei einem Unfall mit dem Mietwagen müssen Sie nicht selbst tragen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie ein Angebot ohne Selbstbeteiligung gebucht haben. Achten Sie daher bei Ihrer Buchung eines Mietwagens unbedingt darauf, dass Sie im Anschluss an Ihren Mietvertragsschluss keinerlei Selbstbeteiligung trifft. Für die vertragliche Einigung, eine Selbstbeteiligung lückenlos auszuschließen, zahlen Sie in der Regel nur einen geringfügig höheren Mietpreis für Ihren Wagen  und erhalten im Gegenzug jedoch eine deutlich höhere Sicherheit.

Tipp

Mit der Anpassung des Mietvertrags zum Ausschluss einer Selbstbeteiligung zahlen Sie zwar einen höheren Mietpreis, aber gehen damit auf Nummer sicher.

Bei der Buchung achten Sie bitte unbedingt darauf, dass auch bei einem Glasbruchschaden oder einem geplatzten Reifen keinerlei Selbstbeteiligung Ihrerseits anfällt! Bei einigen Mietwagenversicherungspaketen ist dies nicht der Fall und Sie werden in die Pflicht zur Zahlung genommen. Falls sich eine solche Klausel in Ihrem Automietvertrag findet, sollten Sie sich nach einem anderen Mietwagenanbieter umsehen. 

Sollten Sie sich nichtsdestotrotz für ein Mietvertragsangebot mit einer entsprechenden Selbstbeteiligung entschieden haben, wird die von Ihnen gezahlte Kaution für den Mietwagen nach einem Unfall gegebenenfalls nicht zurückgezahlt. Das ist die unschöne Nebenwirkung einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Höhe der am Mietwagenmarkt anzutreffenden Selbstbeteiligungen variiert dabei etwa im Rahmen von mindestens 240,00 € bis maximal ca. 2.400,00 €. 

ACHTUNG: Unabhängig vom gewählten Angebot entfällt der Versicherungsschutz vollständig, wenn Sie als Fahrer durch grob fahrlässiges Verhalten in einen Unfall verwickelt sind.

Das steht Ihnen nach einem Unfall mit Mietwagen zu

Als Schadensersatzansprüche stehen Ihnen potenziell alle Anspruchsarten zu, die nach einem Verkehrsunfall in Deutschland geltend gemacht werden können. Bei einem Unfall im europäischen oder außereuropäischen Ausland gilt das Schadensrecht des jeweiligen Staates, wobei sich mitunter erhebliche Umstände zum deutschen Recht ergeben. Die unabhängigen und geprüften Verkehrsrechtsspezialisten, die Sie auf der faire-Regulierung Plattform erreichen, bringen Licht in den Regulierungsdschungel und beraten Sie dazu jederzeit gern. So bekommen Sie die komplette Regulierung Ihres Schadens von der Prüfung Ihrer Schadensersatzansprüche bis hin zu der Durchsetzung Ihrer Rechte einfach mit einer simplen Meldung. Melden Sie dazu hier online Ihren Unfall.

Gehen Sie nach einem Unfall mit uns den einfachen Weg

Für eine langwierige und komplizierte Schadensregulierung haben Sie keine Nerven und Zeit? Wir empfehlen Ihnen: Gehen Sie den cleveren Weg und nutzen Sie den bewährten Service über die faire-Regulierung Plattform.

Besonderer Service über die faire-Regulierung-Plattform: Sie bekommen Ihr individuelles KIS! Das heißt, alle für Sie wichtigen Informationen erhalten Sie direkt und sicher auf Ihr Smartphone. Bei Bedarf erreichen Sie Ihren persönlichen Spezialisten aber auch direkt am Telefon.

Schritt für Schritt zur cleveren Schadensregulierung:

#1 Sie melden uns Ihren Unfall unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 30 111 60 oder ganz einfach online.

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