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Brille oder Smartphone nach Unfall kaputt. Was tun?

Persönliche Gegenstände nach Unfall
Persönliche Gegenstände nach Unfall
Inhaltsverzeichnis: Brille oder Smartphone nach Unfall kaputt. Was tun?

Deutschland verzeichnet jährlich 2,6 Millionen von der Polizei erfasste Verkehrsunfälle. Bei Unfällen kann es auch passieren, dass nicht nur das Auto selbst Schaden nimmt, sondern auch persönliche Gegenstände wie Brille oder Smartphone kaputt gehen. Doch wer übernimmt überhaupt die Kosten für den Schaden? Das klären wir für Sie auf.

Bekomme ich meine persönlichen Gegenstände nach einem Unfall erstattet?

Im Fall eines nicht selbst verursachten Verkehrsunfalls sind alle Gegenstände Teil des Schadenersatzes, die der Insasse an sich trägt oder mit sich führt. Das sind zum Beispiel Sachen wie Brille, Portemonnaie, Kleidung, Smartphone und Laptop. 

Aber Achtung, Praxistipp: Voraussetzung für den Anspruch auf Schadensersatz ist, dass die Gegenstände im Auto gut gesichert waren. Achten Sie also darauf, dass Sie lose Gegenstände sicher im Auto verstauen. Spätestens bei der Anmeldung der Ersatzansprüche beim Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung, werden Fragen gestellt wie: 


Lag die teure Flasche Wein einfach im Fußraum oder war sie in einer üblichen Einkaufskiste vertretbar  gesichert? 

War der Laptop in einer entsprechenden Tasche sicher abgestellt oder lag er offen auf der Rückbank und konnte bis zum Zerschellen am Beifahrersitz nach Lust und Laune Schwung holen?

War das Handy in einer geeigneten Freisprecheinrichtung fixiert oder lag es als potentielles Geschoss in Richtung Armaturentafel lose in der Mittelkonsole?


Die richtigen Antworten entscheiden für Sie über Erstattung oder “Pech gehabt”.

Wichtige Informationen zum Schadensersatz von Kindersitzen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Wichtig für Sie

Um einen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen sind Sie in der Nachweispflicht. Dazu ist es wichtig den Schaden an Ihren persönlichen Gegenständen nach einem Unfall zu dokumentieren. Am besten halten Sie die Schäden noch direkt am Unfallort mit Fotos fest.

Zudem müssen Sie den Wert der Sachen nachweisen. Am besten funktionieren hier immer noch Kaufbelege. Wenn Sie keine Rechnungen haben, rundet die Versicherung den Wert Ihrer Gegenstände – leider meist zu Ihrem Nachteil. Behelfsweise können auch Martpreisrecherchen  aus den großen online-Plattformen eingebracht werden.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie bei beschädigten persönlichen Gegenstand Anspruch auf Schadensersatz haben?

Wer zahlt den Schaden an meinen persönlichen Gegenständen nach einem Verkehrsunfall?

Um ermitteln zu können, wer den Schaden zahlt, ist es wichtig die Schuldfrage des Verkehrsunfalls zu klären.

Wenn Sie das faire-Regulierung Portal nutzen, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Angabe aller erforderlichen Daten eine qualifizierte Ersteinschätzung der Schuldverteilung. Ein Anwalt aus unserem Experten-Netzwerk beurteilt die Schuldfrage.

Haben Sie keine Schuld am Unfall, kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Der Verursacher hat die Pflicht, Ihren Zustand wieder so herzustellen, der vor dem Ereignis des Unfalls bestand. So haben Sie also nicht nur ein Anrecht auf Schadensersatz bezogen auf die Reparatur Ihres Fahrzeugs sondern auch Ihrer persönlichen Gegenstände wie Brille und Smartphone und erlittene Schlechterstellungen.

Bei Selbstverschulden des Unfalls greift Ihre Kaskoversicherung. Lesen Sie hier unbedingt die Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Sind hier bestimmte Gegenstände ausgeschlossen, bleiben Sie leider auf den Kosten der beschädigten Sachen sitzen.

Tipp

In Ihrem Versicherungsvertrag finden Sie die Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB). Hier sind typischerweise alle mitgeführten Gegenstände festgehalten, die dem Versicherungsschutz bei selbst verursachten Schäden unterliegen.

Was ist der schnellste Weg für Sie?

Ein Unfall passiert in nur wenigen Sekunden. Die Abwicklung eines Schadens nach einem Verkehrsunfalls kann oft mehrere Wochen dauern. Die Versicherung hat laut Gesetz 6 Wochen Zeit ihre Zahlungspflicht zu bestätigen. Unser faire-Regulierung-Netzwerk besteht aus Experten der Schadensregulierung und unterstützt Sie in allen Belangen der Schadensabwicklung. Wir haken in kurzen Intervallen bei der Versicherung nach und beschleunigen den Vorgang in der Regel deutlich für Sie.

Ihr Plus: Wir kümmern uns um alles und minimieren Ihre Aufwände. So haben Sie mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben. Den aktuellen Stand Ihres Falls können Sie bei uns  unkompliziert über unser selbst entwickeltes Kundeninformationssystem (KIS) verfolgen. KIS funktioniert ganz einfach ohne jede Installation auf Ihrem Handy oder PC. Hier können Sie auch alle wichtigen Dokumente wie Gutachten direkt einsehen. Das heißt für Sie “nie mehr dicke Aktenordner, nie mehr Suchen”. Alle wichtigen Dokumente haben Sie bei Bedarf sekundenaktuell zur Hand.

Was muss ich nun tun?

In nur 2 Minuten melden Sie uns Ihren Unfall direkt online oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 – 30 111 60. Ein Mitarbeiter unseres Netzwerks kontaktiert Sie in kürzester Zeit telefonisch. Nun werden die nächsten Schritte mit Ihnen besprochen.

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