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Unfallgegner meldet sich nicht – Was tun?

Unfallgegner meldet sich nicht. Was tun?
Unfallgegner meldet sich nicht. Was tun?
Inhaltsverzeichnis: Unfallgegner meldet sich nicht – Was tun?

Tag für Tag kracht es auf deutschen Straßen. Wenn Verkehrsteilnehmer aneinandergeraten, ist ein sauberer Austausch zwischen den Beteiligten entscheidend. Leider passiert aber viel zu oft das: Nach den ersten Absprachen meldet sich der Unfallgegner nicht mehr. Was es in einem solchen Fall zu tun gibt, erklären wir in unserem Ratgeber.

In Kürze

  • Wenn sich der Unfallgegner unkooperativ zeigt oder gar Fahrerflucht begeht: Merken Sie sich das Kennzeichen!
  • Der Unfallverursacher meldet sich nicht? Trotzdem können Sie erfolgreich Schadensersatz einfordern!
  • Der Versicherung des Verantwortlichen haftet auch dann, wenn dieser selbst nicht greifbar ist.
  • In Österreich ist die Schadensregulierung in solchen Fällen etwas komplizierter.
  • Es ist sinnvoll, den entstandenen Schaden auch der eigenen Versicherung zu melden – auch, wenn Sie selbst keine Schuld zu treffen scheint.

Nach dem Unfall: Was gilt es zu beachten?

Wie so oft sind es die ersten Sekunden nach einem Crash, die später entscheidend sein können. Auch in einem Moment der Aufregung gilt hier: Bewahren Sie Ruhe und notieren Sie sich das Kennzeichen Ihres Unfallgegners. Schließlich können Sie vorab nie wissen, wie kooperativ er sich zeigt. Auch Unfallflucht ist eine mögliche Gefahr. Halten Sie in solchen Fällen Ausschau nach Zeugen, die sich eventuell das Kennzeichen des Fahrzeugs gemerkt haben könnten.

Doch selbst wenn dieser Extremfall nicht eintritt, können die Beteiligten einem das Leben schwer machen. Wenn Sie im Gespräch merken, der Unfallgegner will die Daten seiner Versicherung nicht herausgeben (und diese auch nicht selbst kontaktieren), lohnt es sich zu wissen, dass dieser er nach §34 StVo genau dazu gesetzlich verpflichtet ist.

Zeigt sich also der Unfallgegner nicht kooperativ, sollten Sie in jedem Fall die Polizei verständigen, um die Sachlage vor Ort zu klären.

Unfallgegner meldet schaden nicht fristgerecht. Was tun?

Unabhängig davon, wie der verantwortliche Beteiligte handelt, steht Ihnen die Regulierung Ihres Schadens zu. Das bedeutet: die gegnerische Versicherung muss für entsprechende Kosten aufkommen – auch wenn die Gegenpartei die Biege macht, Fristen verstreichen lässt oder sich nicht mehr zurückmeldet.

Wichtig

Wenn Sie das Kennzeichen parat haben, kann faire-Regulierung für Sie die verantwortliche Versicherung ermitteln.

Sind Sie selbst Unfallverursacher, müssen Sie den Schaden der Polizei melden, wenn der Geschädigte nicht auszumachen ist – etwa im Falle eines Aneckens beim Einparken. Tun Sie dies nicht, kann Ihnen dies als Fahrerflucht nach §142 StGB ausgelegt werden. Warten Sie also auf jeden Fall einige Zeit am Ort des Geschehens und versuchen Sie, den Geschädigten auszumachen und hinterlassen Sie Ihren Namen und Kontaktdaten, wenn dieser nicht auftaucht.

Als Unfallopfer den Schaden bei der Versicherung melden?

Übrigens lohnt es sich auf Nummer Sicher zu gehen und auch als Unfallopfer den Schaden der eigenen Versicherung zu melden. Schließlich könnte sich um Laufe der Ermittlungen herausstellen, dass Sie eine Teilschuld trifft. Ist diese nicht rechtzeitig angezeigt worden, kann Ihnen je nach vertraglicher Regelung der Versicherungsschutz versagt werden.

Zwar zahlt Ihre Versicherung in diesem Fall dem Unfallgegner den Anteil des Schadens, für den Sie verantwortlich sind. Sie wird aber den entsprechenden Betrag später von Ihnen einfordern. Um hier jede unnötige Unsicherheit zu vermeiden, raten wir Ihnen sich direkt an einen unabhängigen Regulierungsdienstleister wie faire-Regulierung zu wenden. Das bedeutet für Sie die deutlich verbesserte Aussicht, ohne diese Zuzahlungen aus dem Unfall zu kommen

Unfallgegner meldet sich nicht — Regeln für Österreich

Wenn in Österreich der Unfallverursacher den Schaden nicht meldet, sind die Ansprüche als Geschädigter deutlich schwerer durchzusetzen. Hier gilt laut ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club): Ohne Schadensmeldung des Verantwortlichen zahlt die gegnerische Versicherung erst einmal gar nichts. Jedoch kann die gegnerische Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer nach einem entsprechenden Hinweis zur Meldung auffordern. Bleibt diese auch nach drei Anläufen aus, zahlt die Versicherung üblicherweise trotzdem.

Anders verhält es sich, wenn der Gegner seiner Versicherung ein ausdrückliches Auszahlungsverbot erteilt. In diesem Fall droht jedoch ein Prozess, der je nach Eindeutigkeit der Schuldfrage für den Verursacher wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Übrigens: Wer als Unfallopfer in solchen Fällen für Reparaturarbeiten in Vorleistung geht, verliert keine Ansprüche. Stellen Sie jedoch sicher, dass die gegnerische Versicherung den Schaden vorab inspiziert — dies tut Sie in der Regel auch ohne Schadensmeldung durch den Versicherungsnehmer.

Schritt für Schritt zur fairen Schadensregulierung

Ob selbst verschuldet, teilverschuldet oder fremdverschuldet — jeder Schadensfall verdient eine faire Regulierung. Den Schaden bei der Versicherung nicht ordnungsgemäß zu melden, führt zu Problemen. Überlassen Sie deshalb nichts dem Zufall. faire-Regulierung begleitet Sie durch den Vorgang, in vier einfachen Schritten:

  • Melden Sie uns Ihren Schaden über unsere Online-Plattform oder telefonisch unter 0800 30 111 60.
  • Unser Spezialistennetzwerk nimmt Ihren Fall sorgfältig auf und versorgt Sie mit allen wichtigen Informationen zum weiteren Vorgehen.
  • Ein Mitarbeiter meldet sich binnen 60 Minuten (werktags von 08:00 – 20:00) mit einem detaillierten Schritt-für-Schritt-Vorgehen bei Ihnen zurück.

Alle erforderlichen Regulierungsschritte werden für Sie koordiniert Bei Bedarf kommen Abschlepper, Gutachter und Mietwagen zu Ihnen nach Hause bzw. an den Unfallort. Alle Regulierungsschritte werden für Sie koordiniert und die Abrechnung gegenüber dem leistungspflichtigen Versicherer wird professionell sichergestellt

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