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Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: Ist das erlaubt?

Dashcam als Beweismittel
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Inhaltsverzeichnis: Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel: Ist das erlaubt?

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.5.2018 – VI ZR 233/17 sind Aufnahmen, die mit einer Dashcam aufgenommen wurden, prinzipiell als Beweismittel im Zivilprozess zulässig. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel für einen Unfall einsetzen, finden Sie hier.

 

Erwägungen des BGH

Im Urteil des BGH heißt es, dass die Aufnahmen die Aufklärung des Unfallhergangs unterstützen. Sowohl für Gutachter, Versicherung als auch Anwälte sind Dashcam-Aufnahmen eine große Hilfe, um Schadensersatzansprüche besser beurteilen zu können. Welche Schadensersatzansprüche Sie nach einem Unfall haben? Das wissen Sie nicht? Dann lassen Sie diese von unseren Spezialisten des faire-Regulierung-Netzwerkes prüfen.

Auch wenn die Schuldfrage eigentlich offensichtlich ist, können Probleme bei der Schadensregulierung auftreten. Es gibt keine Zeugen oder der Unfallgegner streitet den Unfallhergang ab. Aufnahmen einer Dashcam sind hier dann besonders wichtig und können als Beweismittel genutzt werden. 

Achtung: Diese rechtlichen Grenzen existieren beim Umgang mit Dashcam-Aufnahmen

Der BGH macht deutlich, dass es Grenzen beim Filmen des Verkehrs gibt. Bei der Verwendung von Dashcam-Aufnahmen, darf nicht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs.1 GG verstoßen werden.

Vorsicht

Das Veröffentlichen von Dashcam-Videos im Internet wie z.B. auf YouTube können das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild verletzen. Der Einsatz von Dashcam-Videos sollte also vorher genau bedacht werden.

Es ist eine Rechtsgüterabwägung im Einzelfall vorzunehmen, ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess verwertet werden dürfen.

Die Nutzung von Dashcam-Videos ist nicht in jedem Fall als Beweismittel zulässig. Das wird in jedem Einzelfall geprüft (mittels Rechtsgüterabwägung). 

Auf der einen Seite stehen das Interesse des Beweisführers:

  •  Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche
  • im Grundgesetz verankerter Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege
  • an einer materiell richtigen Entscheidung nach freier Beweiswürdigung 

Auf der anderen Seite steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners:

  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Recht am eigenen Bild

In dem oben genannten Urteil des BGH fiel die Rechtsgüterabwägung zugunsten desjenigen aus, der im Zivilprozess von dem Berufungsgericht verlangte, seine Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel gem. § 371 Abs. 1 ZPO in Augenschein zu nehmen.

Die faire-Regulierung ist für Sie da

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht, ob Ihre Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig sind und was Sie nun tun müssen? Wir helfen Ihnen weiter.

Das tun wir für Sie: Unser Expertennetzwerk übernimmt für Sie die komplette Schadensregulierung – von der Prüfung der Ansprüche bis hin zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche. Mit unserem faire-Regulierung-Portal garantieren wir Ihnen eine unkomplizierte und professionelle Schadensregulierung. Dabei sparen Sie viel Zeit, denn die Spezialisten des faire-Regulierung-Netzwerks kommunizieren mit allen Prozessbeteiligten von der Versicherung, über den Gutachter bis hin zum Anwalt.Und das ist der Clou: Über das KIS (Kundeninformationssystem) haben Sie den kompletten Überblick über Ihren Fall. Hier können Sie den Status Ihres Falls abrufen oder wichtige Dokumente wie Rechnungen und Gutachten einsehen. 

Das sind die Schritte für Ihre bestmögliche Schadensregulierung: Sie melden uns Ihren Unfall und das geht so: Einfach online oder über die kostenfreie Hotline 0800 30 111 60. Nun haben Sie schon alles für Ihre Schadensregulierung erledigt. Unsere Experten des faire-Regulierung-Netzwerks melden sich innerhalb weniger Minuten bei Ihnen und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

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