Ein Verkehrsunfall ist nicht nur ärgerlich, sondern auch zeitaufwendig. Welche Kostenpauschale Ihnen nach einem Unfall zusteht, und wie Sie diese geltend machen erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Ihr Anspruch auf eine Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter einige Dinge zu regeln, bei denen Ihnen ein Zeit-und Kostenaufwand entsteht. Sie müssen Termine mit der Werkstatt ausmachen, die Versicherung kontaktieren und Papierkram erledigen. Dafür benötigen Sie nicht nur viel Zeit, sondern müssen auch einige Kosten in Kauf nehmen. Im Rahmen des Schadenersatzes werden Ihnen entstandene Nebenkosten wie Telefon- und Portokosten erstattet. Um nicht jedes Telefongespräch oder jede Briefmarke einzeln nachweisen zu müssen, wurde vom Gesetzgeber zur Vereinfachung eine Kostenpauschale, auch Unkostenpauschale genannt, eingeführt.
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Versicherungen wollen naturgemäß die Auszahlungen kleinhalten. Die Versicherung erstattet Ihnen die Unkostenpauschale bei Unfall nur selten freiwillig. Deshalb müssen Sie Ihre Kostenpauschale ausdrücklich beim Versicherer des Unfallverursachers einfordern. Gerne übernehmen das unsere Spezialisten für Sie.
So hoch ist die Kostenpauschale
Die Höhe der Kostenpauschale nach einem Verkehrsunfall variiert je nach Gerichtszuständigkeit. Sie können mit einer Pauschale zwischen 20 und 30 Euro rechnen. Eine Auflistung der verschiedenen Gerichtsurteile zur Höhe der Kostenpauschale finden Sie hier.
Sie wissen nicht, ob und in welcher Höhe Ihnen die Kostenpauschale zusteht? Dann lassen Sie direkt Ihren Anspruch prüfen.
Kostenpauschale nach einem Unfall geltend machen
Die Kostenpauschale steht dem Geschädigten des Unfalls zu und muss von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt werden.
Um die Kostenpauschale geltend machen zu können, ist es deshalb enorm wichtig zu klären, wer Geschädigter und Verursacher des Verkehrsunfalls ist. Die Schuldfrage wird anhand des Unfallhergangs ermittelt. Wenn Sie Ihren Unfall über das fairforce.one Portal melden, bekommen Sie blitzschnell – nämlich innerhalb von 24 Stunden – eine Ersteinschätzung der Schuldfrage durch einen unserer qualifizierten Verkehrsrechtsexperten. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten.
Wir haben Abhilfe gegen den erhöhten Zeitaufwand
Wie wir Ihnen nach einem Unfall weiterhelfen? Ganz einfach: Wir kümmern uns um Ihre komplette Schadensregulierung. Mit unserem fairforce.one-Netzwerk minimieren wir Ihre Aufwände zur Abwicklung Ihres Unfalls. Sie müssen sich somit nicht mehr mit Papierkram rumärgern und haben mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben.
Das Beste für Sie: Mittels Kundeninformationssystem (KIS) können Sie den Stand Ihres Falls einsehen – und das topaktuell. Das KIS funktioniert ohne Installation auf Ihrem Smartphone oder Computer. Wichtige Dokumente wie Gutachten können Sie direkt einsehen und sind datenschutzkonform gespeichert. Alle Daten haben Sie ohne langes Suchen blitzschnell zur Hand.
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So gehen Sie nach einem Unfall vor
Sie melden uns Ihren Unfall direkt online oder per Telefon unter 0800 – 30 111 60. Dafür benötigen Sie nur 2 Minuten. Danach ruft Sie ein Experte aus unserem Netzwerk in kürzester Zeit zurück. Wir erklären Ihnen alle weiteren Schritte. Und das Beste: Nun können Sie sich zurücklehnen. Wir kümmern uns um alles rund um Ihre Schadensabwicklung.
Allgemeine Hilfestellungen, was Sie nach einem Verkehrsunfall tun sollten, finden Sie hier.
Fragen und Antworten zur Unkostenpauschale bei Unfall
Wer zahlt die Kostenpauschale nach einem Unfall?
Sind Sie nicht am Unfall Schuld, zahlt die gegnerische Versicherung die Unkostenpauschale. Denn diese steht immer dem Unfallbeteiligten zu, der am Unfall keine Schuld trägt.
mehr erfahrenWie hoch ist die Unkostenpauschale bei Unfall?
Je nach Zuständigkeit der Gerichte kann die Pauschale nach einem Unfall variieren. In der Regel liegt sie zwischen 20 Euro und 30 Euro.
mehr erfahrenFür was erhalte ich eine Kostenpauschale Unfall?
Die Kostenpauschale deckt Ausgaben ab, die Ihnen im Zuge des nicht von Ihnen verschuldeten Unfalls entstehen. Zum Beispiel Porto- und Telefonkosten. Damit Sie diese nicht einzeln nachweisen müssen, zahlt Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers eine Kostenpauschale, die diese Kosten ohne Einzelnachweise in erwartbarer Höhe abdeckt.
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