Ein Fahrradunfall endet leider häufig mit Verletzungen. Der Radfahrer hat keine Knautschzone. Hinzu kommen mangelhafte Fahrradstrecken-Infrastruktur, zu hohe Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer oder auch unübersichtliche Kreuzungsbereiche.
Wir erklären Ihnen in diesem Ratgeber, was nach einem Fahrradunfall unbedingt zu beachten ist und wie Sie Ihre Schadensansprüche wie Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend machen können.
- Prinzipiell müssen nach einem Fahrradunfall die gleichen Maßnahmen und Schritte unternommen werden, wie bei einem Autounfall.
- Die Polizei muss nicht immer bei einem Fahrradunfall gerufen werden. Jedoch sollte Sie bei Verletzen, schweren Schäden oder Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum verständigt werden.
- Der Unfallverursacher – beziehungsweise dessen Versicherung – muss für die entstandenen Schäden aufkommen. Welche Versicherung einspringt, hängt davon ab, mit welchem Fahrzeug der Unfallverursacher unterwegs war.
- Ein Schmerzensgeldanspruch ist zwar bei kleinen Kratzern oder minimalen Schürfwunden schwieriger durchzusetzen. Spätestens bei größeren Verletzungen ist es dringend zu empfehlen, diese Ansprüche professionell geltend zu machen.
- Wir von fairforce.one helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter und übernehmen Ihre Unfallregulierung 100% kostenfrei für Sie.
Fahrradunfall – Was tun?
Ein Unfall mit dem Fahrrad ist schnell passiert und eine absolute Ausnahmesituation für jeden Radfahrer. Besonders wichtig ist jedoch, dass Sie Ruhe bewahren. Versuchen Sie einen Überblick zu behalten und besonnen zu reagieren. Häufig passiert ein Fahrradunfall mit einem Auto und das Risiko für Verletzungen und Blechschäden ist groß.
Prinzipiell müssen nach einem Fahrradunfall die gleichen Maßnahmen und Schritte unternommen werden, wie bei einem Autounfall. Bei einem Fahrradunfall stehen daher stets die beiden Delikte „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 Strafgesetzbuch) und „Unterlassene Hilfeleistung“ (§ 323c Strafgesetzbuch) im Raum. War der Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille alkoholisiert, kann ihm auch der Autoführerschein entzogen werden.
Was ist also nach einem Fahrradunfall mit einem Auto zu tun – und in welcher Reihenfolge?
8 wichtige Schritte nach einem Fahrradunfall
- Das wichtigste Gebot heißt Ruhe und Übersicht zu bewahren. Ein Unfall ist eine ungewollte Herausforderung für Ihr Organisationstalent.
- Sichern Sie zuerst die Unfallstelle ab.
- Wählen Sie nun umgehend den Notruf unter der Nummer 112.
- Leisten Sie nun Erste Hilfe. Wenn mehrere Personen helfen können, dann teilen Sie sich auf: Eine Person verständigt den Notruf. Die anderen Personen leisten gleichzeitig Erste Hilfe. Sind Sie verletzt, versorgen Sie sich und helfen Sie dann den anderen Unfallbeteiligten.
- Ist der Rettungsdienst da oder kam es zu keinen Verletzten, dann schauen Sie sich jetzt nach möglichen Zeugen um.
- Tauschen Sie mit Ihrem Unfallgegner die wichtigsten Personalien und machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls die Polizei, damit der Unfall mit Tagebuchnummer aufgenommen wird.
- Weiterhin sollten Sie in jedem Falle auch einen Unfallbericht schreiben und sich etwaige Verletzungen ärztlich attestieren lassen. Wie genau Sie die einzelnen Schritte besten tun können, haben wir Ihnen in diesem Ratgeber-Artikel zusammengefasst.
Fahrradunfall: Wann die Polizei rufen?
Der Standardsatz eines jeden Juristen gibt hier die richtige Antwort: „Es kommt darauf an.“ Gesetzlich muss die Polizei nicht bei jedem Unfall gerufen werden. Bei kleinen Bagatellschäden ist es oft sinnvoll, die Behörde nicht zu kontaktieren und sich die Zeit und Umstände zu sparen.
Bei größeren Schäden oder Personenschäden sollten Sie unbedingt die Polizei verständigen. Als Unfallverursacher sind Sie dann sogar dazu verpflichtet. Falls Sie vermuten, dass der Unfallgegner alkoholisiert oder Drogen genommen hat, sollten Sie den Unfall auf jeden Fall bei der Polizei melden.
Gibt es Streit bezüglich des Unfallhergangs oder der Unfallschuld oder weigert sich der Unfallgegner, seine Daten herauszugeben, raten wir Ihnen, die Polizei zu rufen. Dasselbe gilt, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen oder Sie den Eindruck haben, dass der Unfall provoziert wurde. Herrscht Einvernehmen über Unfallursache und Schuldfrage und es wurde niemand verletzt, reicht es regelmäßig aus, die Personalien auszutauschen.
Fahrradunfall: Diese Ansprüche stehen Ihnen zu
Wenn Sie als Fahrradfahrer selbst Unfallopfer sind, können Sie Schadensersatz verlangen, unter anderem für Ihr beschädigtes Fahrrad und auch Schmerzensgeld bei Verletzungen. Bei schweren Verletzungen sind auch Ihre Heilbehandlungskosten – z. B. Arzt und Physiotherapie – und eventuelle Verdienstausfälle für Sie zu berechnen und einzufordern. Nicht zuletzt liegen in der Position des sogenannten Haushaltsführungsschadens erhebliche Erstattungsansprüche für Sie, wenn Sie in Ihren Möglichkeiten zur normalen Haushaltsführung eingeschränkt sind. Die Geltendmachung erfolgt gegenüber dem Unfallgegner oder gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrers. Die Kfz-Versicherung darf hierfür direkt in Anspruch genommen werden.
Dazu muss jedoch zunächst geklärt werden, wer schuld ist. Dann kann die Haftungsfrage festgelegt werden. Wenn Sie uns hier kostenlos kontaktieren, geben unsere Experten Ihnen innerhalb kürzester Zeit eine grobe Einschätzung der Haftungsfrage.
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Welche Versicherung zahlt bei Fahrradunfall mit Auto?
Steht fest, dass Sie nicht der Unfallverursacher sind, bleibt die Frage, welche Versicherung nun Ihre Schäden zahlen muss. Da es keine explizite Fahrradunfall Versicherung gibt, kommt es darauf an, welches Fahrzeug der Unfallverursacher genutzt hat. Gut zu wissen: Bei einem Fahrradunfall wird dem Autofahrer sehr oft eine Teilschuld zugesprochen. Dies liegt an der sogenannten „Betriebsgefahr“ des Autos. Dies bezieht die Tatsache ein, dass Autos gefährlicher sind als Fahrräder. Wenn sich der Radfahrer grob verkehrswidrig verhält – beispielsweise bei rot über die Kreuzung fährt -, haftet er allerdings allein.
Bei einem Fahrradunfall mit einem Auto ist die Kfz-Versicherung zuständig, wenn der Autofahrer Unfallverursacher ist. Hat ein Radfahrer einen anderen Fahrradfahrer geschädigt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers. Gleiches gilt bei durch Fußgänger verursachte Unfälle. Es gibt mittlerweile jedoch auch bei einigen Anbietern eine spezielle Haftpflichtversicherung fürs Fahrrad, die ebenfalls hilfreich sein kann. Vor allem bei eBikes und Pedelecs kann diese sogar Pflicht sein.
Sind Sie Unfallverursacher und wurden dabei selbst verletzt, ist für Ihre Körperschäden Ihre eigene Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie sollten also den Fahrradunfall der Versicherung melden. Fand der Unfall auf direktem Weg von oder zu Ihrer Arbeitsstätte statt, haben Sie als Angestellte(r) regelmäßig auch Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung.
Ist der Unfallverursacher Fußgänger oder Fahrradfahrer und hat keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem Privatvermögen. Autofahrer in Deutschland hingegen sind verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit die Versicherung nun auch zahlt, muss schnellstmöglich Kontakt zur gegnerischen Versicherung hergestellt werden. Der Versicherung müssen dafür auch alle nötigen Unterlagen und Informationen zugespielt werden. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.
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Ausnahme: Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit
Ein Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit ist ein sogenannter „Wegeunfall“. Dieser muss auch der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden. Die Meldung geht oft über den Arbeitgeber.
Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss
Verursachen Sie unter Alkoholeinfluss einen Fahrradunfall, riskieren Sie, dass die Versicherung ihre Leistungen reduziert oder sogar komplett streicht. Auch kann Ihnen der Autoführerschein entzogen werden.
Fahrradunfall in falscher Fahrtrichtung
Fahren Sie als Fahrradfahrer auf der falschen Fahrbahnseite, zieht das möglicherweise eine Mitschuld nach sich.
Fahrradunfall mit Kopfhörern
Passiert ein Fahrradunfall, weil die Musik zu laut war und Sie nicht richtig hören konnten, ist es möglich, dass sowohl Unfall- als auch Privathaftpflichtversicherungen ihre Schadenszahlungen gravierend reduzieren.
Fahrradunfall ohne Helm
Ein Fahrradunfall ohne Helm hat keinen Einfluss auf die Versicherungszahlung. Jedoch ist es allein aus Sicherheitsaspekten ratsam, einen Helm zu tragen. Eine Ausnahme gilt für Rennradfahrer.
Schmerzensgeld nach Fahrradunfall
Ob Sie als Geschädigter Schmerzensgeld erhalten oder nicht, hängt maßgeblich von der Schwere des Ihnen entstandenen Schadens ab. Handelt es sich um gravierende Verletzungen und nicht um kleine Kratzer oder minimale Schürfwunden, ist es ratsam, Schmerzensgeldansprüche zu stellen. Unsere Verkehrsrechtsspezialisten können Ihre möglichen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wichtig für die Schadensregulierung ist jedoch, dass Sie bei Verletzungen einen Arzt aufsuchen und die Verletzungen dokumentieren lassen. Wir empfehlen Ihnen auch Fotos von den Verletzungen zu machen.
So gehen Sie nach einem Fahrradunfall vor
Es kam zu einem Fahrradunfall und Sie sind nicht schuld daran oder sind sich nicht sicher? Wir helfen Ihnen. Unser Spezialisten-Netzwerk unterstützt Sie kompetent und persönlich und übernimmt die komplette Abwicklung des Schadenfalls für Sie.
Das bewährte Verfahren im Überblick:
- Sie melden uns den Unfallhergang risiko- und kostenfrei telefonisch unter 0800 30 111 60 oder noch schneller hier online.
- Unser kompetentes Team prüft Ihren Fall sofort und erklärt Ihnen das für Sie zweckmäßige weitere Vorgehen.
- Die Schadensregulierung wird eingeleitet und Sie müssen sich nicht weiter mit lästigem Papierkram herumärgern.
Die lizenzierten Spezialisten aus dem Netzwerk von fairforce.one erledigen die anfallenden Aufgaben und kümmern sich um Ihre Schadensersatzansprüche, absolut kompetent und ohne Risiko für Sie.
FAQ zu wichtigen Schritten nach Fahrradunfall
Unfall mit Fahrrad und Auto - Wer zahlt?
Nach einem Unfall mit Ihrem Fahrrad, an dem Sie nicht selbst Schuld sind, zahlt die Versicherung des Unfallgegners. Bei einem Fahrradunfall mit einem Auto ist das zum Beispiel die KFZ-Haftpflicht.
mehr erfahrenRadfahrer verursacht Unfall - Wer zahlt?
Ist der Fahrradfahrer am Unfall Schuld, springt seine private Haftpflichtversicherung ein und reguliert dem Schaden am gegnerischen Fahrzeug sowie etwaige andere Schäden.
mehr erfahrenMit Fahrrad Auto beschädigt - Wer zahlt?
Haben Sie mit Ihrem Fahrrad selbstverschuldet ein Auto beschädigt, ist Ihre private Haftpflichtversicherung dafür zuständig, den Schaden zu regulieren. Unter Umständen wird dem Autofahrer auch eine Teilschuld zugesprochen.
Seien Sie zudem vorsichtig, wenn Sie sich vom Unfallort entfernen, um keine Unfallflucht zu begehen.
mehr erfahrenIst ein Fahrrad in der Haftpflichtversicherung versichert?
Ist ein Fahrrad in der Haftpflichtversicherung enthalten? - Diese Frage stellen Sie viele Radfahrer spätestens dann, wenn ein Unfall passiert ist. Kurz um: In der Regel sind Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrrad verursachen, in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung enthalten. Für manche Radarten wie bestimmte E-Bikes und Pedelecs muss sogar eine entsprechende Haftpflicht abgeschlossen werden.
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